Verurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien geschnappt
H.-Dieter ReuterVerurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien geschnappt
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine geflohen. Der Vorfall hat Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Gefängnisystems und der Praxis, solchen Häftlingen Hafturlaub zu gewähren, ausgelöst. Es stellen sich Fragen zu den Umständen seiner Flucht und den daraus resultierenden Konsequenzen.
Benjamin F. verbüßte eine Haftstrafe wegen Mordes, als er mit seinem Motorrad flüchtete. Vor seiner Flucht hatte er bereits 38 begleitete Ausgänge ohne Zwischenfälle absolviert. Eine zuvor erstellte Prognose war zu dem Schluss gekommen, dass in seinem Fall weder Fluchtgefahr noch ein missbräuchlicher Gebrauch des Hafturlaubs zu erwarten seien.
Während seiner Flucht besuchte er seine Mutter im Peiner Ortsteil Vöhrum. Seine Freiheit endete, als er in Italien in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, der schließlich zu seiner erneuten Festnahme führte.
Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder Hafturlaub erhalten, wenn sie mindestens zehn Jahre ihrer Strafe verbüßt haben. Für unbeaufsichtigte Aktivitäten oder kurzfristigen Hafturlaub muss ein Häftling mindestens acht Jahre in Haft gewesen sein. Vor der Genehmigung eines solchen Urlaubs bewerten die Justizvollzugsanstalten das Flucht- und Rückfallrisiko anhand einer „faktengestützten Verhaltensprognose“.
Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen hat Besorgnis über die Flucht und die damit verbundenen Umstände geäußert. Der Fall wirft Zweifel an der Wirksamkeit der Sicherheitsvorkehrungen des Gefängnisses und den Kriterien für die Gewährung von Hafturlaub auf. Benjamin F. befindet sich nach seiner Festnahme in Italien weiterhin in Haft.






