Verfallene DDR-Pfahlruine Ostervilm für 60.000 Euro versteigert – doch was darf der Käufer damit anfangen?
Harry GirschnerVerfallene DDR-Pfahlruine Ostervilm für 60.000 Euro versteigert – doch was darf der Käufer damit anfangen?
Verfallene Pfahlbauten-Ruine „Ostervilm“ für 60.000 Euro versteigert
Eine verlassene Ruine auf Pfählen mit dem Namen Ostervilm ist bei einer Auktion für 60.000 Euro den Besitzer gewechselt. Das Bauwerk steht in der Greifswalder Bodden-Lagune, unweit der Insel Vilm, und war einst ein abgesperrtes Militärgelände der Volksmarine der DDR. Trotz seiner ungewöhnlichen Lage hat der neue Eigentümer jedoch kaum Spielraum für Nutzungsmöglichkeiten.
Ostervilm wurde mit einem Startgebot von 39.000 Euro angeboten. Der endgültige Verkaufspreis von 60.000 Euro wurde am 4. Juni erreicht. Das Gebäude ruht auf 600 hölzernen Pfählen, besteht aus einem Betonrahmen mit Eisenplatten und Holzverkleidung und ist von der Südküste Rügens aus deutlich zu erkennen. Es liegt in der Nähe von Vilm, einem unter Naturschutz stehenden Eiland, auf dem einst der Ministerrat der DDR seine Ferien verbrachte.
Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat klargestellt, dass der neue Besitzer weder mit einer Baugenehmigung noch mit einer Zulassung für touristische oder gewerbliche Nutzungen rechnen kann. Ostervilm liegt in einer „Außenzone“, was bedeutet, dass jede Bebauung einen Bebauungsplan erfordern würde – etwas, das in dieser exponierten Küstenlage kaum realisierbar ist. Ohne gesicherten Zugang oder grundlegende Infrastruktur darf das Gebäude weder legal bewohnt noch genutzt werden.
Ursprünglich im Besitz der DDR-Militärs, steht Ostervilm seit Jahrzehnten leer. Die abgelegene Lage und die strengen Auflagen bedeuten, dass der Käufer ein Objekt mit erheblichen Einschränkungen für die Zukunft erworben hat.
Der Verkauf von Ostervilm unterstreicht die Herausforderungen, die mit dem Besitz historischer, aber stark reglementierter Immobilien verbunden sind. Der neue Eigentümer besitzt nun ein einzigartiges Bauwerk – ohne direkte Möglichkeit, es zu entwickeln, zu nutzen oder wirtschaftlich zu verwerten. Die örtlichen Behörden haben bestätigt, dass keine Sondergenehmigungen für Baumaßnahmen oder kommerzielle Aktivitäten erteilt werden.






