06 June 2026, 22:17

Streit um Paragraf 188: Soll die Beleidigung von Politikern straffrei werden?

Koalition streitet über Abschaffung des §188

Streit um Paragraf 188: Soll die Beleidigung von Politikern straffrei werden?

Die Debatte über Deutschlands Beleidigungsklagen hat an Schärfe gewonnen, nachdem Forderungen laut wurden, Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs abzuschaffen. Diese Vorschrift stellt die Beleidigung von Politikern unter Strafe, doch Kritiker halten sie für einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Befürworter warnen hingegen, dass eine Streichung öffentliche Persönlichkeiten noch schutzloser gegen Hetze machen könnte.

Ausgelöst wurde die Diskussion durch ein Urteil, das eine Person zur Kasse bat, weil sie CDU-Chef Friedrich Merz als „Lügenfritz“ (Lügner) bezeichnet hatte. Der CDU-Abgeordnete Günter Krings zeigte sich zwar offen für eine Abschaffung von Paragraf 188, lehnte aber eine Lockerung der allgemeinen Beleidigungsregeln in Paragraf 185 ab. Stattdessen schlug er vor, höhere Strafen auf weitere Fälle von Verleumdung auszuweiten.

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) ging noch einen Schritt weiter und regte an, Paragraf 185 zu reformieren, während Paragraf 188 entweder gestrichen oder eingeschränkt werden solle. Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hingegen kritisierte Pläne zur Abschaffung scharf und betonte, wie wichtig der Kampf gegen Hassrede und Volksverhetzung sei.

Die SPD-Politikerin Carmen Wegge unterstützte diese Haltung und verwies auf die zunehmenden Angriffe auf Personen des öffentlichen Lebens. Dagegen sprach sich der Grünen-Europaabgeordnete Erik Marquardt für eine Streichung von Paragraf 188 aus. Seiner Meinung nach müssten Politiker vor Gewalt und Bedrohungen geschützt werden – nicht jedoch vor Kritik oder Beleidigungen.

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Der Vorschlag, Paragraf 188 abzuschaffen, spaltet die politischen Lager. Während die einen darin einen Fortschritt für die Meinungsfreiheit sehen, fürchten andere, dass dies zu mehr Angriffen auf Amtsträger führen könnte. Die Entscheidung wird davon abhängen, ob die Abgeordneten den Schutz der Redefreiheit oder den stärkeren Schutz öffentlicher Persönlichkeiten höher gewichten.

Quelle