Strafbefehl wegen alter Tweets: Wie ein Autor gegen Paragraf 188 kämpfte
Harry GirschnerStrafbefehl wegen alter Tweets: Wie ein Autor gegen Paragraf 188 kämpfte
Ein Autor musste sich wegen eines vier Jahre alten Tweets rechtlich verantworten, in dem er den CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistisches Arschloch“ bezeichnete. Der Fall wurde durch einen Strafbefehl geregelt – ein in Deutschland gängiges Verfahren, bei dem über die Hälfte aller Strafsachen nie vor Gericht landet. Der Vorfall hat die Debatte um Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs neu entfacht, der es ermöglicht, Beleidigungen von Amtsträgern auch ohne formelle Anzeige von Amts wegen zu verfolgen.
Erst kürzlich hatte der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit diese Regelung kritisiert und argumentiert, sie berge die Gefahr, die freie Meinungsäußerung einzuschränken.
Die Probleme des Autors begannen mit einem Tweet aus dem Jahr 2020, der zunächst unbeachtet blieb – bis ihn die Behörden ein Jahr später bei Ermittlungen zu einem anderen Post entdeckten. Dort hatte der Autor die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnet. Während die Äußerung über Leisten folgenlos blieb, führte die Beleidigung Amthors zu einem Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen.
Nach Paragraf 188 kann der Staat Beleidigungen gegen Amtsträger auch ohne Anzeige des Betroffenen von Amts wegen verfolgen. Die Worte des Autors wurden als „erhebliche Behinderung“ von Amthors öffentlicher Arbeit gewertet. Strafbefehle, die eine Verurteilung ohne Gerichtsverfahren ermöglichen, werden rechtskräftig, wenn der Beschuldigte nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegt – selbst wenn die zugrundeliegenden Gesetze vage formuliert sind.
Der Autor legte erfolgreich Rechtsmittel ein und gewann den Prozess. Dennoch warnte er, dass normale Bürger ohne juristisches Wissen leicht aufgrund desselben Paragrafen verurteilt werden könnten. Der Fall wirft die Frage auf, ob Paragraf 188 eher Feindseligkeit gegenüber Politikern schürt, als sie zu schützen.
Kritiker bemängeln, dass die weite Fassung des Gesetzes zu viel Spielraum für Auslegung lässt. Die jüngste Kritik der UN verstärkt die Forderungen nach einer Reform oder Abschaffung der umstrittenen Regelung.
Der juristische Erfolg des Autors löst das grundsätzliche Problem nicht, wie Strafbefehle mit Fällen der Meinungsfreiheit umgehen. Da die meisten Verurteilungen ohne richterliche Prüfung rechtskräftig werden, können unklare Gesetze zu willkürlichen Ergebnissen führen. Die Diskussion dreht sich nun darum, ob Paragraf 188 in seiner aktuellen Form bestehen bleiben sollte – oder geändert werden muss, um Meinungsfreiheit und rechtlichen Schutz besser in Einklang zu bringen.






