30 May 2026, 14:17

Steuerregeln für Vereine: Was Ehrenamtliche in Hünfeld jetzt wissen müssen

Ehrenamts-Infoabend in Hünfeld - Spannende Reise durch die Vereinsbuchhaltung

Steuerregeln für Vereine: Was Ehrenamtliche in Hünfeld jetzt wissen müssen

In Hünfeld fand kürzlich im Lokomotivschuppen der fünfte Informationsabend für Ehrenamtliche statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Steuerregeln für gemeinnützige Organisationen. In einem Hauptvortrag zum Thema „Steuern in Vereinen“ wurden die wichtigsten Aspekte beleuchtet. Im Anschluss bot sich den Teilnehmenden bei einem kleinen Imbiss die Gelegenheit zum Netzwerken.

Die steuerliche Fachberaterin und Diplom-Kauffrau Sandra Oechler leitete die 90-minütige Session. Sie erläuterte, dass gemeinnützige Vereine ihre satzungsmäßigen Zwecke strikt einhalten müssen. Ihr Vortrag behandelte zwei zentrale Buchungsbereiche: die ideellen Tätigkeiten, die steuerfrei bleiben, sowie wirtschaftliche Aktivitäten, die steuerlich begünstigt werden.

Oechler präzisierte, dass Vereine nur dann Steuern auf gewerbliche Tätigkeiten zahlen müssen, wenn ihr jährlicher Umsatz 50.000 Euro übersteigt. Zudem wies sie auf aktuelle Änderungen bei den Freibeträgen hin. So steigt ab dem 1. Januar 2026 der Ehrenamtsfreibetrag auf 960 Euro pro Jahr. Auch die steuerfreie Übungsleiterpauschale wurde auf jährlich 3.300 Euro erhöht.

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Der Abend bot klare Orientierung zu den Steuerpflichten für örtliche Vereine. Mit den angepassten Freibeträgen und Umsatzgrenzen gelten für gemeinnützige Organisationen nun präzisere Vorgaben. Den Abschluss bildeten angeregte Gespräche und ein gemeinsamer Ausklang bei Snacks und Getränken.

Quelle