14 January 2026, 19:32

Schneeräumung in Baden-Württemberg: Wer muss wann den Gehweg freimachen – und was droht bei Verstößen?

Ein Mann in einem Helm und Handschuhen fegt Schnee vom Gehweg mit einem Besen, während eine Gruppe von Menschen auf dem Bürgersteig in der Nähe steht, mit einem Gebäude mit Fenstern und einer Tür im Hintergrund.

Schneeräumung in Baden-Württemberg: Wer muss wann den Gehweg freimachen – und was droht bei Verstößen?

Winter ist da – und mit ihm die Pflicht, Gehwege vom Schnee zu befreien

In Baden-Württemberg drohen bei Verstößen Bußgelder von bis zu 500 Euro. Doch die genauen Vorschriften unterscheiden sich je nach Kommune, was viele verunsichert.

In den meisten Städten der Region muss an Werktagen zwischen 7:00 und 22:00 Uhr geräumt werden. An Sonn- und Feiertagen gelten oft großzügigere Fristen. Öffentliche Gehwege müssen nach dem Schneeräumen mindestens einen Meter breit befahrbar sein, private Wege reichen mit 50 Zentimetern.

Zuständig für öffentliche Fußgängerbereiche sind zwar die Kommunen, doch häufig übertragen sie die Pflicht auf Eigentümer:innen. Auch Mieter:innen können zum Räumen verpflichtet sein – je nach Mietvertrag oder Hausordnung. Wie oft geschippt werden muss, ist nicht fest vorgegeben; entscheidend ist, dass die Wege den ganzen Tag über sicher begehbar bleiben. Wird der Schnee nicht beseitigt, haften Eigentümer:innen oder Mieter:innen bei Stürzen – mit Bußgeldern bis zu 500 Euro und möglichen Regressforderungen der Versicherung. Gegen Glätte helfen Sand oder Splitt, Streusalz ist aus Umweltschutzgründen oft verboten. Nach Ende der Frostperiode muss loses Streugut weggefegt werden.

Ziel der Regeln ist es, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit auf Gehwegen zu gewährleisten. Eigentümer:innen und Mieter:innen sollten sich über die lokalen Bestimmungen informieren, um Strafen zu entgehen. Freie Wege und richtiges Streuen beugen Verletzungen vor – und teuren Folgen.