11 December 2025, 10:35

Ruhefristen für Gräber enden: Was Angehörige jetzt wissen müssen

Ein Friedhof mit zahlreichen Gräbern, Gras auf dem Boden und Bäumen mit Himmel im Hintergrund.

Ruhefristen für Gräber enden: Was Angehörige jetzt wissen müssen

Ablauf der Ruhefristen für Gräber

Bis zum 31. Dezember 2025 enden die Ruhefristen für folgende Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadtteile Villingen, Schwenningen und Mühlhausen:

Veröffentlichungsdatum: 4. Dezember 2025

Angehörige von Verstorbenen, die auf den Friedhöfen in Villingen, Schwenningen und Mühlhausen bestattet sind, müssen Grabsteine und persönliche Gegenstände bis zu einem festgesetzten Termin entfernen. Die Stadt hat bekannt gegeben, dass die Ruhefristen für bestimmte Gräber am 31. Dezember 2025 ablaufen. Danach werden die betroffenen Grabstellen geräumt, um Platz für neue Bestattungen zu schaffen.

Betroffen sind Erd-Einzelgräber für Verstorbene, deren Tod bis zum Jahr 2000 registriert wurde. Ebenfalls betroffen sind Urnen-Einzelgräber für Todesfälle bis 2010 sowie Kindergräber für Verstorbene bis 2015. Angehörige oder berechtigte Grabnutzende müssen Grabsteine, Gedenktafeln und andere Grabausstattungen bis spätestens 15. März 2026 abholen.

Sollten die Grabbeigaben bis zu diesem Stichtag nicht entfernt werden, gehen sie in den Besitz der Stadt über, und die Gräber werden geräumt. Familien, deren Verstorbene auf den genannten Grabstellen ruhen, müssen daher bis zu diesem Datum handeln, um persönliche Erinnerungsstücke zu bergen.