07 January 2026, 00:33

Ritter Sport verklagt Wacker wegen quadratischer Verpackung – wer hat Recht?

Zwei Schokoladenriegel nebeneinander.

Warum ein Haferriegel-Produzent, Ritter Sport, zum Feind geworden ist - Ritter Sport verklagt Wacker wegen quadratischer Verpackung – wer hat Recht?

Ein Rechtsstreit um quadratische Verpackungen kommt vor das Landgericht Stuttgart. Der Schokoladenhersteller Ritter Sport verklagt die Wacker GmbH, weil deren Haferriegel Monnemer Quadrat Bio angeblich das markante quadratische Design kopiert. Im Mittelpunkt des Streits stehen Markenrechte – Ritter Sport fordert, das Produkt aus den Regalen zu nehmen und umzuverpacken.

Seit 1996 besitzt Ritter Sport ein dreidimensionales Markenrecht für quadratische Schokoladenverpackungen. Das Unternehmen argumentiert, die Verpackung des Haferriegels von Wacker ahme diese geschützte Form zu stark nach. Wacker hatte zwar einen Entwurf für eine Neugestaltung vorgeschlagen, doch Ritter Sport lehnte ab und reichte stattdessen Klage ein.

Die Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart findet am 18. November statt, das Urteil wird für den 13. Januar erwartet. Zudem verlangt Ritter Sport die Rücknahme aller bereits ausgelieferten Einheiten. Es ist nicht das erste Mal, dass der Schokoladenhersteller sein quadratisches Markenzeichen verteidigt – bereits in einem ähnlichen Fall gegen Milka hatte das Unternehmen Recht bekommen. Die Anwälte von Wacker bestreiten die Vorwürfe und betonen, dass Hafer- und Schokoriegel unterschiedliche Märkte bedienten. Verwechslungsgefahr für Verbraucher bestehe nicht. Sollte der Fall jedoch in eine dritte Instanz gehen, könnten auf Wacker Kosten in Höhe von etwa 80.000 Euro zukommen.

Der Klage war eine Abmahnung vorausgegangen, die Ritter Sport in diesem Jahr an Wacker verschickt hatte. Das Unternehmen ist bekannt für die konsequente Verteidigung seines quadratischen Designs – so hatte es bereits den Romy-Kokosriegel des Herstellers Hosta wegen ähnlicher Bedenken angegriffen.

Das Gericht wird nun entscheiden, ob Wacker die Verpackung seines Haferriegels ändern oder das Produkt ganz vom Markt nehmen muss. Ein Urteil zugunsten von Ritter Sport würde die langjährige Markenschutzposition des Unternehmens weiter stärken. Zudem könnte der Ausgang des Verfahrens Präzedenzcharakter für künftige Streitigkeiten über Produktformen in der Lebensmittelbranche haben.