17 January 2026, 14:16

Rastatt verschärft 2026 die Hundesteuer – was Besitzer jetzt wissen müssen

Ein aufgeschlagenes Buch mit dem Titel "Internationale Ausstellung von Jagd- und Luxushunden nach Frankfurt a.M." mit einem Schwarz-Weiß-Foto eines Hundes und begleitendem Text.

Rastatt verschärft 2026 die Hundesteuer – was Besitzer jetzt wissen müssen

Hundebesitzer in Rastatt müssen sich auf neue Steuerregeln des Landratsamts einstellen. Ab dem 1. Januar 2026 gelten verschärfte Vorschriften: Alle Hunde über drei Monate müssen angemeldet werden, und es fällt eine Hundesteuer an. Zudem gibt es strengere Meldepflichten und höhere Gebühren für Mehrfachhaltungen.

Ab Beginn des Jahres 2026 unterliegt jeder Hund ab einem Alter von drei Monaten der Steuerpflicht. Besitzer haben einen Monat Zeit, um einen neu angeschafften Hund oder einen Hund, der das steuerpflichtige Alter erreicht, zu registrieren. Wer 2025 bereits Hundesteuer gezahlt hat, muss sich für das Folgejahr nicht erneut anmelden.

Die mit dem ersten Steuerbescheid ausgehändigte Steuerplakette bleibt 2026 gültig. Allerdings müssen Hundehalter sicherstellen, dass ihre Tiere diese Plakette stets gut sichtbar tragen. Wird ein Hund verkauft, sind die neuen Besitzerdaten unverzüglich dem Amt zu melden. In Haushalten mit mehreren Hunden steigen die Gebühren: Für jeden weiteren Hund werden 192 Euro fällig, bei als gefährlich oder eingeschränkt eingestuften Rassen sogar zusätzlich 1.152 Euro pro Tier. Endet die Haltung während des Steuerjahres, muss das Amt innerhalb eines Monats informiert und die Plakette zurückgegeben werden. Die Anmeldung kann persönlich im Steuerbürgerservice des Landratsamts Rastatt erfolgen. Alle Hunde eines Haushalts gelten als gemeinsames Eigentum der Haushaltsmitglieder – damit teilen sich diese auch die steuerliche Verantwortung und die Einhaltung der Vorschriften.

Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Klare Fristen für Anmeldung und Meldungen sind einzuhalten, und die Steuerplaketten müssen stets aktuell sein. Änderungen im Besitz sind dem Landratsamt Rastatt unverzüglich mitzuteilen. Die erhöhten Gebühren für Mehrfachhaltungen oder Hunde eingeschränkter Rassen gelten ab Jahresbeginn.