21 April 2026, 00:26

Peter Ruzicka klagt gegen GEMA-Reform: "Existenzielle Bedrohung für Komponisten"

Schwarze und weiße Notenblätter für Johann Sebastian Bachs Sinfonie Nr. 4 in G-Dur, Op. 63, mit einem Stempel in der rechten unteren Ecke, der "Di-Arezzo Co UK" lautet.

Peter Ruzicka klagt gegen GEMA-Reform: "Existenzielle Bedrohung für Komponisten"

Der Komponist Peter Ruzicka hat rechtliche Schritte gegen die GEMA eingeleitet, um deren geplante Reform der Kulturförderung zu stoppen. Er wirft der Gesellschaft vor, die Änderungen würden die durchschnittlichen Einnahmen von Komponisten um 70 Prozent kürzen und die Zukunft der ernsten Musik gefährden. Seine Beschwerde wurde beim Bundeskartellamt eingereicht, um den Vorschlag noch vor der Abstimmung 2026 zu blockieren.

Im Mittelpunkt des Streits steht eine Reform, die das aktuelle Bewertungssystem der GEMA für Komponisten abschaffen soll. Ruzicka argumentiert, dies würde der "ernsten Musik einen verheerenden Schlag" versetzen, da die Tantiemen drastisch sinken würden. Ohne ausreichende Einnahmen, warnt er, werde es vor allem jüngeren Komponisten schwerfallen, die für die Stimmrechte in der GEMA-Mitgliederversammlung erforderliche Schwelle zu erreichen.

In seiner Klage wirft Ruzicka der GEMA als marktbeherrschendem Akteur Verstöße gegen Diskriminierungsverbote vor. Er hat ein sofortiges Missbrauchsverfahren beantragt sowie einstweilige Maßnahmen, um die Abstimmung über das Reformpaket Die Neue Kulturförderung auf der anstehenden Mitgliederversammlung im Mai 2026 zu stoppen. Sein Ziel ist es, abzuwenden, was er als existenzielle Bedrohung für die Lebensgrundlage von Komponisten bezeichnet.

Mit der Beschwerde soll die Reform vor der Abstimmung ausgesetzt werden. Bei Erfolg könnte dies die bestehende Förderstruktur erhalten, von der die Einnahmen der Komponisten abhängen. Das Ergebnis wird entscheiden, ob der GEMA-Vorschlag umgesetzt wird oder weiteren juristischen Prüfungen unterzogen wird.

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