01 May 2026, 02:22

Orthopädin scheitert mit Klage auf volle TI-Kostenerstattung vor Gericht

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Orthopädin scheitert mit Klage auf volle TI-Kostenerstattung vor Gericht

Eine Stuttgarter Orthopädin hat ihren Rechtsstreit um die Erstattung von Kosten für die Telematikinfrastruktur (TI) verloren. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) entschied, dass die aktuellen Pauschalzahlungen nicht sämtliche Ausgaben decken müssen, und hob damit ein früheres, für die Ärztin günstiges Urteil auf.

Der Streit begann, als die Medizinerin ihre Vergütungsabrechnung für das dritte Quartal 2018 anfocht. Sie hatte eine Gesamtzahlung von 31.500 Euro erhalten, darunter eine TI-Pauschale von 3.150 Euro – 3.054 Euro für die Erstausstattung und 94 Euro für Betriebskosten. Die Ärztin forderte jedoch die volle Erstattung von knapp 3.900 Euro von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).

Das Stuttgarter Sozialgericht gab ihr zunächst recht, doch das LSG kippte diese Entscheidung später. Es sah keine gesetzliche Grundlage für eine vollständige Kostenerstattung und stellte klar, dass das Pauschalsystem keine rein symbolische Erstattung darstelle. Zudem betonte das Gericht, dass es angemessen und im öffentlichen Interesse liege, wenn Leistungserbringer sich an den Einführungskosten der TI beteiligten.

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Ein ähnlicher Fall wurde 2020 von einem Stuttgarter Kinderarzt eingereicht. Nach Niederlagen vor dem Sozialgericht und dem LSG zog dieser die Klage 2024 zurück.

Die Entscheidung des LSG setzt einen Präzedenzfall dafür, wie TI-Kosten künftig für Leistungserbringer in ganz Deutschland erstattet werden. Arztpraxen und Apotheken erhalten zwar weiterhin Zuschüsse für den Anschluss an das System, doch diese Zahlungen müssen nicht zwingend alle Kosten decken. Das Urteil bestätigt, dass eine teilweise Kostenbeteiligung rechtmäßig bleibt.

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