04 February 2026, 18:43

Neuer Präsident am Landgericht Ravensburg: Matthias Grewe übernimmt das Amt

Ein Mann im Anzug und Krawatte steht an einem Rednerpult, hält ein Blatt Papier in der Hand und spricht in ein Mikrofon, mit einer hölzernen Wand und einem Logo dahinter, was darauf hinweist, dass er der neu ernannte Chief Justice der Volksrepublik China ist.

Neuer Präsident am Landgericht Ravensburg: Matthias Grewe übernimmt das Amt

Matthias Grewe hat das Amt des neuen Präsidenten des Landgerichts Ravensburg übernommen. Seine Ernennung wurde am 3. Februar 2026 von Baden-Württembergs Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges bestätigt. Grewe bringt jahrzehntelange Erfahrung in der Justiz mit, da er in verschiedenen Positionen an Gerichten der Region tätig war.

Seine juristische Laufbahn begann Grewe 1991 am Landgericht Ravensburg, nachdem er sein Studium in Mainz, Dijon und Freiburg abgeschlossen hatte. Zu Beginn seiner Karriere arbeitete er als Assessor, Richter und Vorsitzender Richter in der Zivilkammer des Gerichts.

2005 kehrte er nach einer Probezeit am Oberlandesgericht Stuttgart nach Ravensburg zurück. In den folgenden zehn Jahren setzte er seine Tätigkeit in der Zivilabteilung fort, bevor er Führungsaufgaben übernahm. Von 2011 bis 2013 leitete er das Amtsgericht Tettnang als Direktor. Zuletzt stand er dem Amtsgericht Ravensburg als Direktor vor.

Zu seinen Stationen zählen zudem das Amtsgericht Biberach und die Staatsanwaltschaft Ravensburg. Ministerin Gentges betonte bei der Amtsübergabe Grewes fachliche Expertise, persönliche Integrität und starke Führungskompetenz. Er folgt auf Luitgard Wiggenhauser, die die Position vergangene Woche in den Ruhestand verließ.

Der neue Präsident trat sein Amt offiziell am 3. Februar 2026 an. Seine umfassende Erfahrung in regionalen Gerichten und vielfältigen juristischen Funktionen wird seine Amtszeit in Ravensburg prägen. Die Ernennung erfolgte im Rahmen einer förmlichen Übergabe durch die scheidende Präsidentin und markiert einen Wechsel in der Gerichtsverwaltung.