23 April 2026, 00:23

Neue Friedhofsatzung: Höhere Gebühren, mehr Flexibilität und Gedenkort für Sternenkinder

Ein Friedhof mit zahlreichen Grabsteinen, verstreuten Blumen, einem Weg, einer Wand, Bäumen, einem Haus und einer bewölkten Himmel im Hintergrund.

Neue Friedhofsatzung: Höhere Gebühren, mehr Flexibilität und Gedenkort für Sternenkinder

Am 29. April 2026 wird eine überarbeitete Friedhofsatzung dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt. Der Entwurf sieht Änderungen bei Gebühren, Dienstleistungen und Bestattungsmöglichkeiten vor – als Reaktion auf steigende Kosten und Inflation. Ziel der Verantwortlichen ist es, ein gerechteres und nachhaltigeres Finanzierungssystem für die kommunalen Friedhöfe zu schaffen.

Die aktualisierte Satzung passt mehrere Entgelte an, um die aktuellen Ausgaben widerzuspiegeln. Verwaltungs- und Bestattungsgebühren werden angehoben, um die vollen Kosten zu decken, während die Preise für Grabstellen zwar steigen, aber weiterhin teilweise von der Stadt subventioniert bleiben. Auch die Kostendeckungsrate für die Nutzung der Trauerhalle erhöht sich von 40 auf 60 Prozent.

Bei einigen Einrichtungen sinken die Gebühren dank überarbeiteter Berechnungsmethoden. Durch die Änderungen rechnet die Verwaltung mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 54.500 Euro. Zudem sieht der Vorschlag neue Optionen für Angehörige vor, darunter die Möglichkeit der Doppelnutzung von Urnenrasengräbern sowie die Erlaubnis für individuell gestaltete Grabsteine.

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Eingerichtet wird zudem ein eigener Bestattungsbereich für "Engelskinder" – Kinder, die während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt verstorben sind. Dieser gemeinsame Gedenkort steht trauernden Familien kostenfrei zur Verfügung.

Die überarbeitete Satzung soll die steigenden Betriebskosten mit den Bedürfnissen der Gemeinschaft in Einklang bringen. Bei einer Zustimmung treten die Anpassungen noch 2026 in Kraft und sollen sicherstellen, dass die Friedhöfe finanziell stabil bleiben, während gleichzeitig flexiblere und einfühlsamere Bestattungsmöglichkeiten angeboten werden. Die endgültige Entscheidung des Rates wird zeigen, ob die geplanten Maßnahmen wie vorgesehen umgesetzt werden.

Quelle