Neue Düngeverordnung: Mehr Flexibilität für Landwirt:innen in Baden-Württemberg
Paula GumprichNeue Düngeverordnung: Mehr Flexibilität für Landwirt:innen in Baden-Württemberg
Deutschland passt seine Düngeverordnung an, um besser auf die Bedürfnisse der regionalen Landwirtschaft einzugehen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg hat für diesen Herbst Änderungen angekündigt. Die Neuerungen ermöglichen mehr Flexibilität bei der Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel auf Grünland und Dauerfutterflächen.
Die aktualisierten Regeln erlauben es den Behörden, die üblichen Sperrfristen für die Düngung mit Stickstoff um bis zu vier Wochen zu verschieben. Diese Anpassung hilft Landwirt:innen, besser auf unterschiedliche Wetterbedingungen und Standortfaktoren zu reagieren. Die Gesamtlänge der Verbotsperiode bleibt jedoch unverändert.
Die örtlichen Landratsämter arbeiten dabei mit den Wasserbehörden zusammen und sind für die Genehmigungen zuständig. Sie können Einzel- oder Sammelbewilligungen erteilen oder sogar flächendeckende Verordnungen für ganze Regionen erlassen. Ziel ist es, den Stickstoffeinsatz effizienter zu gestalten, ohne die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie zu verletzen.
Während mehrere Bundesländer bereits ähnliche flexible Ansätze verfolgen, ist unklar, wie viele von ihnen formale Verschieberegelungen eingeführt haben. Öffentliche Aufzeichnungen liefern bisher keine umfassenden Daten zur landesweiten Umsetzung.
Die Änderungen geben Landwirt:innen mehr Spielraum bei der Düngeterminplanung, ohne den Umweltschutz zu vernachlässigen. Die Genehmigungen werden dezentral verwaltet, um maßgeschneiderte Lösungen für lokale Gegebenheiten zu ermöglichen. Die Reform soll landwirtschaftliche Erfordernisse mit den regulatorischen Auflagen in Einklang bringen.






