10 February 2026, 04:34

Neue Besetzung: Kommission Baden-Baden beginnt neunte Amtszeit mit Rekord-Anfragen

Ein detaillierter alter Stadtplan von Baden-Württemberg, Deutschland, der Straßen, Gebäude und Sehenswürdigkeiten zeigt, mit einem Gebäude in der rechten unteren Ecke und Text, der Stadtinformationen bereitstellt.

Neue Besetzung: Kommission Baden-Baden beginnt neunte Amtszeit mit Rekord-Anfragen

Kommission Baden-Baden startet mit neuer Besetzung in die neunte Amtszeit

Die Kommission Baden-Baden hat ihre neunte Amtszeit mit einer neuen Runde an Berufungen begonnen. Das Gremium, das Ausnahmefälle im Aufenthaltsrecht prüft, trat am 22. Oktober 2025 zu seiner ersten Sitzung zusammen. Klaus Pavel bleibt nach seiner Wiederernennung zum Vorsitzenden weiterhin an der Spitze der Kommission.

Die Kommission wurde 2005 eingerichtet, um individuelle Härtefälle nach Paragraf 23a des Aufenthaltsgesetzes zu untersuchen. Seitdem hat sie rund 3.300 Fälle geprüft und über 1.200 Anträge an die oberste Ausländerbehörde weitergeleitet. Das Justiz- und Migrationsministerium entscheidet anschließend auf Grundlage dieser Empfehlungen, ob Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden.

Im Jahr 2024 bearbeitete die Kommission 244 Fälle, wobei 143 Antragstellende während des Prüfverfahrens ein alternatives Bleiberecht erhielten. Gegenüber 2023 stieg die Zahl der Anträge um 24 Prozent – insgesamt 314 Menschen suchten Hilfe. Die meisten Antragstellenden seit 2017/2018 waren alleinstehende Männer aus afrikanischen Ländern, insbesondere aus Gambia, Nigeria und Kamerun.

Die Kommission besteht aus zehn Mitgliedern und deren Stellvertreter:innen, die für zweieinhalb Jahre berufen werden. Siegfried Lorek, Staatssekretär für Migration, begrüßte die neuen Mitglieder und betonte die Bedeutung ihrer Arbeit bei der Lösung komplexer aufenthaltsrechtlicher Fragen. Das Gremium arbeitet unabhängig und handelt nur auf eigene Initiative.

Die aktuelle Amtszeit folgt auf ein arbeitsreiches Jahr mit mehr Antragstellenden und Entscheidungen als zuvor. Die Empfehlungen der Kommission beeinflussen maßgeblich, ob Menschen unter besonderen Umständen in Baden-Württemberg bleiben dürfen. Der Tätigkeitsbericht 2024 ist der 19. seit Gründung der Kommission.