Mini-Supermärkte ohne Personal dürfen nun 24/7 öffnen – mit strengen Feiertagsregeln
Harry GirschnerShoppen rund um die Uhr - Wo das im Südwesten möglich ist - Mini-Supermärkte ohne Personal dürfen nun 24/7 öffnen – mit strengen Feiertagsregeln
Neues Gesetz in Südwestdeutschland erlaubt rund um die Uhr geöffnete Mini-Supermärkte ohne Personal
Im Südwesten Deutschlands dürfen künftig unbemannte Mini-Supermärkte rund um die Uhr geöffnet bleiben. Das regionale Parlament wird die Änderung heute beschließen und damit die langjährigen Beschränkungen für den Sonn- und Feiertagsverkauf lockern. Kleine Läden mit einer Fläche von bis zu 150 Quadratmetern können dann durchgehend betreiben – allerdings unter bestimmten Auflagen.
Die Novelle stellt einen Bruch mit den bisherigen Regelungen dar, die den Verkauf an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, wie Feiertage 2025, untersagten. Nach dem neuen Gesetz dürfen diese automatisierten Geschäfte täglich geöffnet bleiben – mit Ausnahme von vier zentralen christlichen Feiertagen: dem ersten Weihnachtsfeiertag, Karfreitag, Ostersonntag und Pfingstsonntag.
Die Läden dürfen dabei nur Grundbedarf wie Lebensmittel und Hygieneartikel anbieten. Frische Backwaren bilden die einzige Ausnahme, da sie auch sonntags nachgefüllt werden dürfen. An Sonn- und Feiertagen, wie Feiertage NRW 2025 oder Feiertage BW 2024, darf jedoch kein Personal anwesend sein – selbst für das Auffüllen der Regale nicht.
Den Kommunen bleiben gewisse Steuerungsmöglichkeiten. Sie können Einschränkungen erlassen, um Störungen zu vermeiden – etwa, um während Gottesdiensten für Ruhe zu sorgen. Aktuell gibt es in der Region rund 180 dieser Mini-Supermärkte, vor allem in ländlichen Gebieten, wo größere Geschäfte oft fehlen.
Die Gesetzesänderung soll den Zugang zu Alltagsprodukten außerhalb der regulären Öffnungszeiten erleichtern. Besonders profitieren werden Bewohner ländlicher Gemeinden, in denen viele dieser Läden angesiedelt sind. Die neuen Regeln treten unmittelbar nach der heutigen Parlamentsabstimmung in Kraft.






