Landesfamilienpass 2026: Wer jetzt von Rabatten und kostenlosen Angeboten profitiert
Enrico HerrmannLandesfamilienpass 2026: Wer jetzt von Rabatten und kostenlosen Angeboten profitiert
Der Landesfamilienpass 2026 – auch Baden-Württemberg-Familienkarte genannt – ist ab sofort für berechtigte Familien erhältlich. Die neuen Gutscheinkarten werden von lokalen Behörden wie Bürgerdiensten, Bezirksämtern und kommunalen Verwaltungsstellen ausgegeben. Bürgerinnen und Bürger können sie während der festgelegten Öffnungszeiten in den zuständigen Ämtern abholen.
Die Abholung ist im Amt für Bürgerbeteiligung, Soziales und Sport (Fachbereich Soziales) möglich, das sich in der Oberen Marktstraße 1, Raum 114 befindet. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, zusätzlich montags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr.
Voraussetzungen für den Familienpass 2026 Antragsberechtigt sind Familien, die eines der folgenden Kriterien erfüllen: Haushalte mit mindestens drei Kindern, für die Urlaubs- oder Reisekostenzuschuss bezogen wird, Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigten Kind sowie Familien mit einem schwerbehinderten Kind. Auch Bezieher bestimmter staatlicher Leistungen oder Unterstützungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kommen infrage, sofern sie mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind haben.
Nutzung und Gültigkeit Der Pass ermöglicht die Registrierung von bis zu vier weiteren Begleitpersonen neben dem Hauptinhaber. Mit der Karte erhalten Familien Zugang zu über 140 ermäßigten oder kostenlosen Angeboten in ganz Baden-Württemberg – von Freizeitaktivitäten bis zu kulturellen Veranstaltungen.
Der neue Familienpass soll einkommensschwächeren Haushalten finanzielle Entlastung bieten. Interessierte können sich ab sofort während der genannten Öffnungszeiten bei ihren örtlichen Behörden bewerben. Die Karte bleibt bis Ende 2026 gültig.