25 March 2026, 04:18

Kirchliche Hochschulen in Baden-Württemberg erhalten langfristige Finanzsicherheit bis 2030

Große rosafarbene Kirche mit einem zentralen Uhrenturm, umgeben von einem Metallzaun, vor einem bewölkten Himmel, mit benachbarten Gebäuden, Fahrzeugen, Pflanzen, einem Schild und einer Fahne.

Kirchliche Hochschulen in Baden-Württemberg erhalten langfristige Finanzsicherheit bis 2030

Neue Fördervereinbarung sichert Zukunft von drei kirchlichen Hochschulen in Baden-Württemberg

Eine neue Fördervereinbarung soll die Zukunft von drei kirchlichen Hochschulen in Baden-Württemberg langfristig absichern. Die für den Zeitraum von 2026 bis 2030 gültige Regelung garantiert stabile finanzielle Unterstützung für Einrichtungen, die sich auf Sozial- und Gesundheitswissenschaften spezialisiert haben. Wissenschaftsministerin Petra Olschowski betonte die Bedeutung der Aufrechterhaltung hochwertiger Bildung in diesen Bereichen.

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Der Hochschulfördervertrag III (HoFV III) wurde im April 2025 finalisiert. Er sieht ab 2027 jährliche Steigerungen der Landeszuschüsse um 3,5 Prozent vor und schafft damit Planungssicherheit. An der Vereinbarung beteiligt sind das Wissenschaftsministerium sowie regionale Kirchen, darunter die Evangelische Landeskirche in Baden, die Evangelische Landeskirche in Württemberg und die Katholische Hochschule Freiburg gGmbH.

Die drei Hochschulen – die Evangelische Hochschule Ludwigsburg, die Evangelische Hochschule Freiburg und die Katholische Hochschule Freiburg – erhalten bis mindestens 2030 Unterstützung. Gemeinsam bieten sie rund 4.000 Studierenden in 18 Studiengängen der Sozialen Arbeit, Gesundheit, Pflege, Bildung und Pädagogik eine Ausbildung an. Der Zugang zu diesen Programmen bleibt unabhängig von der konfessionellen Zugehörigkeit offen.

Die Evangelische Hochschule Ludwigsburg bietet derzeit Bachelorstudiengänge in Sozialer Arbeit, Sozialpädagogik, Pflegemanagement und Gesundheitsförderung an sowie Masterprogramme in Sozialer Arbeit und Pflegewissenschaft. Die Vereinbarung fördert zudem faire Beschäftigungsbedingungen, Vielfalt und Klimaschutzziele – im Einklang mit den Prioritäten des Landes.

Die regionalen Kirchen haben sich verpflichtet, die Finanzierung der bestehenden Studienplätze während der gesamten Laufzeit des Vertrags aufrechtzuerhalten. Damit ist der Fortbestand der Lehrangebote bis 2030 gesichert, was sowohl Studierenden als auch Mitarbeitenden Stabilität bietet.

Der Fördervertrag sichert die Zukunft der kirchlichen Hochschulen in Baden-Württemberg und stärkt ihre Rolle in der sozial- und gesundheitswissenschaftlichen Ausbildung. Mit garantierter Landesförderung und kirchlicher Unterstützung können die Einrichtungen nun mit Zuversicht die nächsten fünf Jahre planen. Zudem werden durch die Vereinbarung die Verpflichtungen zu Chancengleichheit und Nachhaltigkeit in der Hochschulbildung weiter ausgebaut.

Quelle