Immobilienfirma zahlt 1,9 Millionen Strafe für illegale Mieterdaten-Sammlung
Harry GirschnerImmobilienfirma zahlt 1,9 Millionen Strafe für illegale Mieterdaten-Sammlung
Ein Immobilienverwaltungsunternehmen in Baden-Württemberg wurde mit einer Strafe von 1,9 Millionen Euro belegt, weil es unrechtmäßig sensible Mieterdaten verarbeitet hat. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) stellte fest, dass die BREBAU GmbH hochpersönliche Angaben ohne rechtliche Grundlage erhoben und gespeichert hatte. Von dem Verstoß waren über 9.500 Datensätze betroffen, darunter Informationen, die nach den Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur in Ausnahmefällen – wenn überhaupt – verarbeitet werden dürfen.
Die Ermittlungen ergaben, dass die BREBAU GmbH irrelevante und indiskrete Daten über potenzielle Mieter gesammelt hatte. Dazu gehörten Notizen über Frisuren, Körpergeruch und persönliches Auftreten – Details, die in Mietverträgen nichts zu suchen haben. Noch gravierender war, dass in mehr als der Hälfte der Fälle besondere Kategorien personenbezogener Daten betroffen waren, die nach der DSGVO besonders geschützt sind. Dazu zählten Hautfarbe, ethnische Herkunft, religiöse Überzeugungen, sexuelle Orientierung und Gesundheitsdaten.
Dr. Imke Sommer, die Landesdatenschutzbeauftragte, betonte, dass die DSGVO die Verarbeitung solcher sensiblen Informationen nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen zulässt. Das Gesetz diene als zentraler Schutzmechanismus gegen Diskriminierung, indem es regelt, wie solche Daten erhoben und gespeichert werden dürfen. Sommer verwies zudem auf ein einfaches, aber entscheidendes Prinzip: „Daten, die nie erhoben werden, können auch nicht missbraucht werden.“
Das Unternehmen verstieß zudem gegen Vorschriften, indem es Betroffenen, die Auskunft über ihre personenbezogenen Daten verlangten, die Transparenz verweigerte. Trotz dieser schweren Verstöße wurde das Bußgeld von einem ursprünglich höheren Betrag reduziert. Dabei berücksichtigte die Behörde die Kooperationsbereitschaft der BREBAU GmbH während der Ermittlungen sowie deren Bemühungen, die Mängel zu beheben und künftige Verstöße zu verhindern.
Die Strafe in Höhe von 1,9 Millionen Euro ist ein deutliches Signal für die strengen Grenzen bei der Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten. Unternehmen, die Mieterdaten verarbeiten, müssen nun sicherstellen, dass sie die DSGVO vollständig einhalten – insbesondere beim Umgang mit geschützten Merkmalen. Der Fall unterstreicht zudem, wie wichtig Transparenz ist, wenn Betroffene Auskunft darüber verlangen, wie ihre Daten genutzt werden.






