08 February 2026, 22:32

Gericht stärkt Arbeitgeberpflichten: BEM-Fehler machen Kündigungen unwirksam

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Gericht stärkt Arbeitgeberpflichten: BEM-Fehler machen Kündigungen unwirksam

Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg überträgt Arbeitgebern die volle Verantwortung für Fehler externer Dienstleister im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Die Entscheidung unterstreicht die Risiken von Verfahrensmängeln – insbesondere beim Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten. Arbeitgeber sehen sich nun strengeren Pflichten gegenüber, um die Einhaltung aller Vorgaben während des gesamten Prozesses zu gewährleisten.

Ausgangspunkt des Urteils war ein Fall, in dem ein externer BEM-Dienstleister schwerwiegende Verfahrensverstöße begangen hatte. Diese Fehler führten letztlich zu einer unwirksamen krankheitsbedingten Kündigung. Das Gericht stellte klar, dass Arbeitgeber die Verantwortung nicht auf Drittanbieter abwälzen können – sie haften uneingeschränkt für etwaige Versäumnisse im Verfahren.

Ein zentraler Aspekt des Falls war der Datenschutz, da im BEM hochsensible Gesundheitsdaten von Mitarbeitenden verarbeitet werden. Das Gericht betonte, dass Arbeitgeber ihre Belegschaft umfassend über die Datenerhebung informieren müssen, um rechtliche Angriffsflächen zu vermeiden. Fehlt es an Transparenz, könnte das gesamte BEM-Verfahren rechtlich angreifbar werden.

Um ähnliche Probleme zu vermeiden, müssen Unternehmen künftig externe Partner sorgfältig auswählen und kontinuierlich überwachen. Klare Verträge sollten die Compliance-Anforderungen festhalten, und regelmäßige Prüfungen der Abläufe sind unerlässlich. Zudem ist eine lückenlose Dokumentation jedes Schritts entscheidend, um Haftungsrisiken zu minimieren und rechtssichere Prozesse zu gewährleisten.

Das Urteil schafft einen Präzedenzfall, der künftige krankheitsbedingte Kündigungen beeinflussen könnte. Arbeitgeber sind nun gefordert, ihre BEM-Partnerschaften kritisch zu prüfen und strenge Compliance-Maßnahmen durchzusetzen. Unterlassen sie dies, drohen unwirksame Kündigungen und rechtliche Konsequenzen.