08 June 2026, 22:19

Gericht gibt AfD-Abgeordneten im Streit um Parkinson-Vorwürfe recht

Die Linkspartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht gibt AfD-Abgeordneten im Streit um Parkinson-Vorwürfe recht

Ein deutsches Gericht hat im Streit zwischen 13 AfD-Abgeordneten und der Linken um den Vorwurf der Verspottung von Parkinson-Symptomen eines politischen Gegners zugunsten der AfD-Politiker entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock kam zu dem Schluss, dass die Linke ihre Anschuldigungen nicht beweisen könne, und erklärte diese weitgehend für falsch. Zudem untersagte das Gericht zwei Kreisverbänden der Linken, Teile einer umstrittenen Pressemitteilung zu wiederholen.

Der Rechtsstreit nahm seinen Anfang nach einer Landtagssitzung im April 2025. Der Linke-Abgeordnete Dirk Bruhn behauptete, AfD-Politiker hätten während einer Debatte seine Parkinson-bedingten Zitteranfälle nachgeahmt. Die AfD-Abgeordneten wiesen den Vorwurf zurück und beantragten eine einstweilige Verfügung gegen die Pressemitteilung der Linken, in der die Anschuldigung wiederholt wurde.

Das Gericht prüfte die Beweislage, fand jedoch keine Zeugen, die Bruhns Darstellung stützten. Die Richter urteilten, die Aussagen der Linken seien größtenteils unwahr und verletzten die Persönlichkeitsrechte der AfD-Politiker. Zwar räumte das Gericht ein, dass Politiker einer strengeren öffentlichen Prüfung unterlägen, betonte jedoch, dass persönliche Angriffe zu weit gingen.

In einem früheren Teilurteil hatte das Gericht bereits einige Forderungen der AfD abgelehnt, jedoch deren Einspruch gegen die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“ in der Pressemitteilung bestätigt. Nach dem jüngsten Urteil bezeichnete der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult die Entscheidung als Bestätigung. Sein Kollege Thore Stein warf der Linken vor, „mit falschen Behauptungen Dreck zu schaufeln“.

Das Urteil verbietet es zwei Kreisverbänden der Linken, Abschnitte ihrer Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen. Dreizehn AfD-Abgeordnete hatten die einstweilige Verfügung erstritten, die die strittigen Passagen blockiert. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der fehlenden Beweislage und der Grenze zwischen politischer Kritik und persönlicher Verleumdung.

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