Ferrari-Fahrer zahlt 124.000 Euro Strafe nach Zollkontrolle in Konstanz
Paula GumprichFerrari-Fahrer zahlt 124.000 Euro Strafe nach Zollkontrolle in Konstanz
Ein 60-jähriger Luxemburger musste eine hohe Rechnung begleichen, nachdem er mit einem nicht angemeldeten, in der Schweiz zugelassenen Ferrari nach Deutschland eingereist war. Zollbeamte am Grenzübergang Konstanz – Paradiesertor stoppten das Fahrzeug Anfang September und forderten daraufhin über 124.000 Euro an Einfuhrabgaben und Strafen ein.
Der Vorfall ereignete sich bei einer routinemäßigen Zollkontrolle in der Nähe von Konstanz. Der Ferrari, dessen Wert auf etwa 207.000 Euro geschätzt wird, verfügte nicht über die erforderliche Zulassung für die Nutzung innerhalb der EU. Die Behörden leiteten umgehend ein Steuerstrafverfahren gegen den Fahrer ein, der die vollständige Summe begleichen musste, bevor er seine Fahrt fortsetzen durfte.
Dieser Fall ist Teil eines größeren Trends in der Region. Wie aus Daten des deutschen Zolls hervorgeht, identifizierte das Hauptzollamt Singen im Jahr 2024 bei Grenzkontrollen 1.247 Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Davon wurden 892 nachträglich mit Steuern belegt, da die fälligen Einfuhrabgaben nicht entrichtet worden waren. Bei weiteren 38 Fahrzeugen konnte kein Nachweis über die Zahlung der Abgaben erbracht werden, was zu ausstehenden Steuerschulden von über 165.000 Euro für Autos mit einem Gesamtwert von mehr als 330.000 Euro führte.
Das Problem bestand auch 2025 fort: Zwischen Januar und Juni entdeckten die Beamten im Landkreis Singen 26 Fahrzeuge mit Nicht-EU-Zulassung, die von EU-Bürgern genutzt wurden. Diese Autos, deren kombinierter Wert 230.000 Euro überstieg, lösten Einfuhrabgaben in Höhe von rund 71.500 Euro aus.
Der Fahrer beglich die geforderten Gebühren und durfte seine Fahrt fortsetzen. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen des deutschen Zolls, die Einhaltung der Einfuhrbestimmungen durchzusetzen. Die Behörden überwachen weiterhin ausländisch zugelassene Fahrzeuge, die ins Land einreisen, um mögliche Zollhinterziehungen zu verhindern.






