18 April 2026, 10:17

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem Slogan aus dem Jahr 1931

Ausführliche alte Karte von Weimar, Deutschland, die Straßen, Gebäude und Sehenswürdigkeiten zeigt, mit zusätzlichem Text über die Stadt.

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem Slogan aus dem Jahr 1931

Deutsche Behörden haben ein Ermittlungsverfahren gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines im Mai 2024 veröffentlichten Artikels eingeleitet. Der Beitrag griff einen historischen Slogan auf, der in jüngster Zeit bereits mehrfach Gegenstand juristischer Prüfungen war. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat die Ermittlungen übernommen, nachdem eine Beschwerde bei einer Meldestelle für Hassrede einging.

Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine anonymisierte Anzeige bei Hessen Gegen Hetze, einer mit dem Bundeskriminalamt (BKA) verbundenen Einrichtung, die illegale Online-Inhalte überwacht. Der Artikel mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" enthielt einen Auszug aus der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner von 1931, in dem der Spruch "Alles für Deutschland" zitiert wurde. Diese Parole war in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.

Der AfD-Politiker Björn Höcke, der dem rechtsextremen Flügel seiner Partei zugerechnet wird, war 2024 zweimal wegen der Verwendung desselben Slogans in öffentlichen Reden zu Geldstrafen verurteilt worden. Nach deutschem Recht ist die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole nicht automatisch strafbar, wenn sie zu Bildungs- oder Berichtswecken in historischem Kontext erfolgt. Dennoch prüfen die Behörden nun, ob die Wiedergabe der Parole im Blog gegen geltende Einschränkungen verstößt.

Die Achse des Guten, 2004 vom ehemaligen Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründet, gilt als liberal-konservative Plattform. Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) hatte den Fall nach der Erstmeldung übernommen und an die Augsburger Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Die Ergebnisse der Ermittlungen werden zeigen, ob die Veröffentlichung des Slogans durch das Blog gegen deutsches Recht verstoßen hat. Die Staatsanwälte müssen bewerten, ob die im Artikel dargelegte historische Einordnung die gesetzlichen Ausnahmetatbestände erfüllt. Die Entscheidung könnte präjudiziell für die Behandlung ähnlicher Fälle in Zukunft wirken.

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