Einigung erreicht: Arbeitgeber zahlen ab 2028 weniger in Familienfonds ein
H.-Dieter ReuterEinigung erreicht: Arbeitgeber zahlen ab 2028 weniger in Familienfonds ein
Bund und Länder einig: Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds ab 2028 um einen Prozentpunkt gesenkt
Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Bundesregierung und die 16 Bundesländer auf eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt ab 2028 geeinigt. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Frage, wie die Entlastung finanziert werden kann, ohne Haushaltslücken zu hinterlassen. Beide Seiten haben nun ihre jeweiligen Anteile an der Kostenübernahme festgelegt.
Ursprünglich hatte der Bund vorgeschlagen, die Senkung der Lohnnebenkosten durch Kürzungen bei den Länderanteilen an den Steuereinnahmen auszugleichen. Dieser Plan stieß jedoch auf vehementen Widerstand, da die Länder die Beitragssenkung als Bundespflicht ansahen und eine Kompensation für ihre Mindereinnahmen forderten.
Das endgültige Paket umfasst nun auch Mittel aus dem EU-Aufbaufonds „Resilience and Recovery Facility“ – eine Finanzierungsquelle, auf die die Länder gedrängt hatten. Die Staatssekretärin im Finanzressort, Barbara Eibinger-Miedl, bestätigte, dass die Deckungslücke von 600 Millionen Euro im FLAF geschlossen wurde, wobei die Länder ein Drittel der Kosten tragen. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) präzisierte später, dass sich auch die Gemeinden an der Finanzierung des Fonds beteiligen werden.
Anton Mattle, Vorsitzender der Landeshauptleute-Konferenz, zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden, gab jedoch keine weiteren Details bekannt. Die finanzielle Beteiligung der Länder ist zunächst bis 2028 befristet. Ab 2029 sollen dann im Rahmen des neuen Finanzausgleichs Verhandlungen über eine langfristige Lösung beginnen.
Die Einigung schafft Klarheit über die Finanzierung des FLAF-Defizits: Die Länder zahlen bis 2028 einen festen Anteil, während künftige Gespräche das Thema umfassender behandeln werden. Durch die Nutzung von EU-Mitteln kann die Senkung der Lohnnebenkosten nun ohne sofortige Streitigkeiten über die Einnahmenverteilung umgesetzt werden.






