Bundesregierung verbietet Muslim Interaktiv nach jahrelanger Debatte über Islamismus
Harry GirschnerBundesregierung verbietet Muslim Interaktiv nach jahrelanger Debatte über Islamismus
Ein Antrag auf Verbot des Vereins Muslim Interaktiv löste 2024 in Deutschland eine politische Debatte aus. Die AfD brachte den Vorstoß im Mai jenes Jahres ein, doch der Bundestag lehnte ihn am 13. Juni ab. Mehrere Parteien, darunter die CDU, sprachen sich damals gegen den AfD-Antrag aus.
Die AfD-Fraktion reichte ihren Verbotsantrag gegen Muslim Interaktiv im Mai 2024 ein. Am 13. Juni stimmte der Bundestag dagegen – unterstützt von mehreren Parteien, darunter der CDU. Der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries argumentierte, der AfD-Vorstoß sei überflüssig, da seine Partei bereits Maßnahmen gegen den politischen Islamismus ergreife.
Bereits im Juni 2024 hatte der Hamburger Verfassungsschutz Muslim Interaktiv als „gesichert extremistisch“ eingestuft. Zuvor, im April 2024, hatte die Hamburger CDU versucht, ein landesweites Verbot durchzusetzen, doch SPD und Grüne blockierten den Antrag. Die CDU brachte zudem im Juni 2024 einen Bundespapierantrag ein, um den politischen Islam zu bekämpfen – inklusive möglicher Verbote islamistischer Vereine –, doch die Ampelkoalition lehnte ihn ab.
Kritik am AfD-Antrag kam von BSW-Politiker Ali Al-Dailami. Er warf der Vorlage vor, den Islam pauschal mit Islamismus zu verknüpfen und damit Muslime zu diffamieren. Unterdessen wurde am 13. Juni 2024 ein Video, das sich auf den AfD-Antrag bezog, nach einer Veröffentlichung durch Baumann auf Facebook online verbreitet.
Im November 2025 verbot das Bundesinnenministerium schließlich Muslim Interaktiv. Die Entscheidung folgte Vorwürfen, die Gruppe stehe der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands entgegen und propagiere ein exklusives islamisches Gesellschaftsmodell.
Das Verbot von Muslim Interaktiv erfolgte mehr als ein Jahr nach den ersten politischen Diskussionen. Die Regierung begründete den Schritt mit der extremistischen Haltung des Vereins und der Gefahr für verfassungsmäßige Werte. Damit endete eine langwierige Debatte, an der mehrere Parteien und Anträge beteiligt waren.
