22 January 2026, 20:35

Briefwahl in Villingen-Schwenningen: So beantragen Sie rechtzeitig Ihre Unterlagen

Eine Karte von Virginia mit farblich hervorgehobenen Countys, beschriftet mit "Virginia Campaign Map".

Briefwahl in Villingen-Schwenningen: So beantragen Sie rechtzeitig Ihre Unterlagen

Wähler in Villingen-Schwenningen können ab sofort Briefwahlunterlagen für die bevorstehende Wahl beantragen. Wer am 8. März nicht persönlich wählen kann, muss seinen Antrag auf 'Briefwahl beantragen' bis zum 6. März, 15:00 Uhr, einreichen. Es stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um die benötigten Unterlagen zu beantragen und abzuholen.

Die Beantragung der 'Briefwahl beantragen' ist auf verschiedenen Wegen möglich: online, per Post, E-Mail oder Fax – dabei müssen alle persönlichen Angaben vollständig angegeben werden. Alternativ kann der Antrag auch persönlich in den zuständigen kommunalen Dienststellen gestellt werden.

Das Wahlamt Villingen in der Münsterplatz 7/8 hat montags bis freitags zu unterschiedlichen Öffnungszeiten geöffnet. Das 'Bürgerbüro' Schwenningen am Marktplatz 1 ist montags, mittwochs und freitags zu variierenden Zeiten erreichbar. An beiden Standorten können Wähler ihre 'Briefwahl beantragen' Unterlagen bis zum letzten Stichtag direkt abholen. Das 'Briefwahl' Paket enthält einen Stimmzettel, eine kombinierte Wahlbenachrichtigung mit Rückumschlag, einen separaten Stimmzettelumschlag sowie eine verständliche Anleitung. Um eine rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten, müssen postalische Anträge bis zum 3. März, 12:00 Uhr, eingereicht werden. Danach können die Unterlagen nur noch persönlich abgeholt werden. Für weitere Fragen steht das Wahlamt unter der Telefonnummer +49 7721 82-2039 oder per E-Mail zur Verfügung. Andere behördliche Stellen in der Region bieten derzeit keine zusätzlichen Möglichkeiten zur Beantragung der 'Briefwahl beantragen' an.

Stichtag für die Beantragung der 'Briefwahl beantragen' ist der 6. März, 15:00 Uhr. Wer die Postfrist verpasst, kann die Unterlagen noch persönlich abholen. Die Behörden weisen darauf hin, dass alle Angaben sorgfältig geprüft und Anträge ausschließlich über die offiziellen Kanäle eingereicht werden sollten.