BGH entscheidet über Schufa-Transparenz: Wie klar müssen Bonitätsbewertungen sein?
Enrico HerrmannBGH entscheidet über Schufa-Transparenz: Wie klar müssen Bonitätsbewertungen sein?
Ein Rechtsstreit um die Transparenz von Bonitätsbewertungen hat nun den Bundesgerichtshof erreicht. Fünf Kläger fordern von der Schufa detailliertere Angaben zu den Berechnungsmethoden ihrer Scores – sie werfen dem Unternehmen vor, die aktuellen Erläuterungen seien unklar. Im Kern geht es um die Frage, ob die Schufa die Transparenzvorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllt.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte zunächst entschieden, dass die bisherigen Erklärungen der Schufa nicht ausreichen. Der Fall wurde zur abschließenden Klärung an den Bundesgerichtshof (BGH) verwiesen. Nun muss das höchste deutsche Zivilgericht festlegen, welche konkreten Informationen die Schufa offenlegen muss, wenn ihr Score vertragsrelevante Entscheidungen beeinflusst.
Seit März 2023 setzt die Schufa ein neues Bewertungsmodell ein, das auf einer Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf definierte Kriterien nutzt – ein Schritt, der die Transparenz für Verbraucher erhöhen soll. Diese können nun nachvollziehen, welche Faktoren ihre Bonität beeinflussen, und ihre Daten eigenständig prüfen.
Bis Ende 2028 will das Unternehmen das alte System vollständig durch das neue Modell ersetzen. Parallel dazu muss das Gericht entscheiden, wie tiefgehende Einblicke Verbraucher in die Logik hinter ihren Scores erhalten sollen.
Das Urteil könnte richtungsweisend für datenbasierte Bewertungen in Deutschland werden. Es wird maßgeblich bestimmen, wie transparent automatisierte Entscheidungen nach DSGVO sein müssen. Die Entscheidung könnte auch beeinflussen, wie andere Unternehmen algorithmische Prozesse gegenüber Verbrauchern offenlegen.






