Berliner Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu Geldstrafe
Harry GirschnerBerliner Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu Geldstrafe
Ein Berliner Gericht hat einen Mann wegen homophober Beleidigungen verurteilt, nachdem er im Oktober vergangenen Jahres einen Fahrgast in einer U-Bahn angegriffen hatte. Der Vorfall auf der Linie U3 endete mit einer Geldstrafe und einer öffentlichen Entschuldigung des Täters. Augenzeugen griffen während der Auseinandersetzung ein und verhinderten so eine weitere Eskalation.
Die Konfrontation begann in der späten Nacht des 20. Oktober 2024, als Tibor P. auf dem Heimweg von einem Schwulenclub war. Michael W. begann mit abfälligen Kommentaren über Tibors Lackschuhe, die schnell in homophobe Beschimpfungen übergingen. Ein Umstehender schritt sofort ein und forderte Michael W. auf, damit aufzuhören.
Als die verbale Attacke anhielt, zog ein weiterer Fahrgast, Tolga G., Michael W. gewaltsam in Richtung der U-Bahn-Türen. Der Angreifer hatte zudem den Zeugen bedroht, was zu schnellem Handeln führte. Die später eintreffende Polizei stieß auf Widerstand seitens Michael W., der bereits in der Vergangenheit durch Beleidigungen gegenüber Beamten aufgefallen war.
Vor Gericht entschuldigte sich Michael W. für sein Verhalten und gestand sowohl die Beleidigungen als auch die Drohungen ein. Tibor P. nahm die Entschuldigung an, doch die Richterin betonte die Schwere eines Angriffs aufgrund der sexuellen Orientierung. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 1.200 Euro, die in 150 Tagesraten zu je 8 Euro abgeleistet werden muss. Zudem würdigte die Richterin den Mut des Zeugen, der eingriff.
Der Fall reiht sich in eine besorgniserregende Zunahme queerenfeindlicher Hasskriminalität in Deutschland ein. Offizielle Statistiken verzeichnen 2.048 solche Vorfälle im vergangenen Jahr – zehnmal mehr als noch 2010. Das Urteil unterstreicht sowohl die anhaltende Diskriminierung als auch die wichtige Rolle von Zeugen, die sich ihr entgegensetzen.






