26 April 2026, 00:30

Baden-Württemberg stellt ab 2025 auf digitale Bauanträge um – was sich ändert

Eine Zeichnung des Hauptsaals des Deutschen Bundestages in Berlin, gekrönt von einer Flagge, begleitet von Text auf dem Papier.

Baden-Württemberg stellt ab 2025 auf digitale Bauanträge um – was sich ändert

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Bauanträge in Baden-Württemberg digital eingereicht werden. Die landesweite Plattform "Virtuelle Bauaufsichtsbehörde Baden-Württemberg" (ViBa BW) übernimmt das Verfahren dann ausschließlich. Damit vollzieht das Land den Wechsel von der herkömmlichen Papierform zur vollständigen Digitalisierung.

In Deutschland ist für den Neubau, Umbau oder Abriss eines Gebäudes in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Antragsteller müssen ihre Unterlagen zusammen mit den notwendigen Bauplänen bei der örtlichen Gemeinde einreichen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft anschließend, ob die Pläne mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmen.

Nachbarn erhalten eine Frist von zwei Wochen, um das Vorhaben zu begutachten und gegebenenfalls Einwände zu erheben. Die Behörde holt dann alle erforderlichen Stellungnahmen ein, bevor sie eine Entscheidung trifft. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Komplexität des Falls und kann zwischen einem und vier Monaten betragen.

Erst nach Erteilung der Baugenehmigung und einer zusätzlichen Baubeginngenehmigung darf mit den Arbeiten begonnen werden. Die Genehmigung gilt drei Jahre lang, verfällt jedoch, wenn in diesem Zeitraum nicht mit dem Bau begonnen oder die Baustelle für drei aufeinanderfolgende Jahre ruht. Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Sindelfingen.

Das neue digitale System soll das Genehmigungsverfahren im gesamten Land vereinfachen. Sämtliche Anträge müssen künftig über ViBa BW eingereicht werden, ältere Verfahren entfallen damit. Antragsteller, Behörden und Nachbarn durchlaufen im Rahmen des überarbeiteten Prozesses angepasste Abläufe.

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