Bad Krozingen: Snackbar zahlt 7.400 Euro Strafe wegen illegaler Beschäftigung
Harry GirschnerBad Krozingen: Snackbar zahlt 7.400 Euro Strafe wegen illegaler Beschäftigung
Gaststätte in Bad Krozingen muss Strafe zahlen: Illegale Beschäftigung bei Routinekontrolle aufgedeckt
Das Hauptzollamt Lörrach hat gegen eine Snackbar in Bad Krozingen ein Bußgeld verhängt, nachdem bei einer routinemäßigen Kontrolle illegale Beschäftigung festgestellt wurde. Dabei arbeitete ein türkischer Mitarbeiter ohne gültige Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis in der Küche. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer müssen nun finanzielle Konsequenzen tragen.
Die Prüfung führte die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach durch. Die Beamten entdeckten einen türkischen Staatsbürger, der im Küchenbereich tätig war, ohne über die erforderlichen Papiere zu verfügen. Der Mitarbeiter war bereits seit einem Jahr in der Snackbar beschäftigt, konnte jedoch lediglich einen abgelaufenen polnischen Aufenthaltstitel vorweisen – dieser war ursprünglich nur für touristische Zwecke ausgestellt worden.
Der polnische Aufenthaltstitel des Arbeitnehmers war bereits ungültig geworden, nachdem dieser in Deutschland eine Beschäftigung aufgenommen hatte. Zudem war der Mann über eine polnische Leiharbeitsfirma angestellt, die ihrerseits nicht über die notwendige Genehmigung verfügte, um Personal nach deutschem Recht zu vermitteln. Daraufhin leitete das Hauptzollamt ein Verfahren gegen den Arbeitgeber ein – wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Die verhängten Geldbußen belaufen sich insgesamt auf rund 7.400 Euro und sind inzwischen rechtskräftig. Die Strafen umfassen sowohl die illegale Beschäftigung des Arbeitnehmers als auch die Nichteinhaltung der Leiharbeitsvorschriften durch den Arbeitgeber.
Für weitere Informationen steht das Hauptzollamt Lörrach unter Kim Klopfer (Telefon: 07621 941-1220) oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung.
Der Fall zeigt die Folgen von Verstößen gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht auf. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Mitarbeiter mussten nach der Kontrolle mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Wie viele ähnliche Fälle es in der Region in den vergangenen drei Jahren gab, wurde nicht bekannt gegeben.






