A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
H.-Dieter ReuterA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt
Eine für nächste Woche erwartete Gerichtsentscheidung könnte darüber befinden, ob die Bauarbeiten an Teilen der Strecke wiederaufgenommen werden dürfen. Das Projekt sieht sich seit Jahren mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert, was den Fortschritt dieser wichtigen Verkehrsverbindung verzögert.
2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt der A39 eingereicht. Dieser Abschnitt soll von Wolfsburg bis Ehra im nördlichen Teil des Landkreises Gifhorn verlaufen. Das Gericht gab dem BUND zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und weitere rechtliche Schritte folgten.
Doch der BUND reichte 2024 eine weitere Klage ein, sodass der Streit anhält. Eine mündliche Verhandlung ist nun für den 23. Juni angesetzt, mit einem möglichen Urteil am darauffolgenden Dienstag. Das Ergebnis könnte entscheiden, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden können.
Nach Fertigstellung soll die A39 Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden und an die A7 anschließen. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der künftigen Anschlussstelle Ehra der Bau des neuen Rastplatzes Tappenbecker Moor geplant. Aktuell heißt es auf der Website der Autobahn GmbH, dass der Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt nicht vollziehbar sei.
Die anstehende Gerichtsentscheidung wird die Zukunft des A39-Ausbaus maßgeblich prägen. Falls das Urteil zugunsten des Projekts ausfällt, könnten die Bauarbeiten in den umstrittenen Abschnitten wieder beginnen. Die Fertigstellung der Straße würde die Verkehrsanbindungen in Niedersachsen verbessern – doch rechtliche Hürden haben das Vorhaben bisher blockiert.






