03 March 2026, 07:30

15.000 Euro Strafe für Unternehmer wegen nicht angemeldeter Bauarbeiter in Deutschland

Ein Schwarz-Weiß-Foto einer Baustelle für das New Yorker Staatsgefängnis, das Arbeiter, hölzerne Gegenstände, Pfähle, Seile, eine Wand und Bäume im Hintergrund zeigt.

15.000 Euro Strafe für Unternehmer wegen nicht angemeldeter Bauarbeiter in Deutschland

Ein spanischer Unternehmer wurde zu einer Strafe von 15.000 Euro verurteilt, weil er 15 rumänische Bauarbeiter nicht bei der deutschen Sozialversicherung angemeldet hatte. Der Fall nahm seinen Anfang, nachdem Prüfer bei einer Baustelle im Landkreis Emmendingen Unregelmäßigkeiten aufgedeckt hatten. Das Urteil des Gerichts sowie eine zusätzliche verwaltungsrechtliche Sanktion in Höhe von 1.316 Euro sind nun rechtskräftig.

Die Ermittlungen begannen, als die Schwarzarbeitsbekämpfung des Hauptzollamts Lörrach bei einer Routinekontrolle verdächtige Aktivitäten feststellte. Der Geschäftsführer, der eine rumänische Baufirma leitete, war seit zwei Monaten als Subunternehmer für ein Düsseldorfer Unternehmen auf der Baustelle tätig. Keiner seiner 15 Mitarbeiter war bei der deutschen Sozialversicherung gemeldet, und er konnte auch nicht nachweisen, dass sie in Rumänien sozialversichert waren.

Durch die nicht abgeführten Beiträge entstand den deutschen Sozialkassen ein Schaden von etwa 85.000 Euro. Daraufhin verhängte das Hauptzollamt eine zusätzliche verwaltungsrechtliche Geldbuße in Höhe von 1.316 Euro für die ausstehenden Zahlungen. Nach deutschem Recht müssen ausländische Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse angemeldet werden und genießen dieselben Sozialversicherungsrechte wie deutsche Beschäftigte.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg beantragte daraufhin einen Strafbefehl gegen den Unternehmer. Das Amtsgericht Kenzingen verurteilte ihn wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und bestätigte sowohl die strafrechtliche Geldstrafe als auch die verwaltungsrechtliche Sanktion.

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Die Strafen sind nun endgültig, und der Fall wurde abgeschlossen. Das Ergebnis unterstreicht die gesetzliche Verpflichtung von Arbeitgebern, sicherzustellen, dass ausländische Arbeitnehmer in Deutschland ordnungsgemäß angemeldet sind. Bei Verstößen drohen erhebliche finanzielle Sanktionen und strafrechtliche Konsequenzen.