26 March 2026, 16:20

Zoll beschlagnahmt 24.000-Euro-Luxusgüter bei undeklarierter Einreise aus der Schweiz

Goldes Abzeichen mit der Aufschrift "U.S. Customs and Border Protection Officer" auf einem weißen Hintergrund.

Zoll beschlagnahmt 24.000-Euro-Luxusgüter bei undeklarierter Einreise aus der Schweiz

Zollbeamte in Singen haben Luxusgüter im Wert von über 24.000 Euro von einem Reisenden beschlagnahmt, der nach Deutschland einreiste. Der 43-jährige Mann aus dem Raum Stuttgart war kontrolliert worden, nachdem er die Waren bei der Grenzkontrolle nicht deklariert hatte.

Der Fall wurde nun an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe zur weiteren Prüfung übergeben. Der Vorfall ereignete sich, als der Mann aus der Schweiz einreiste und nicht angemeldete Hochwertgüter mitführte. Unter den beschlagnahmten Waren befanden sich Kleidung und eine Uhr – weit über dem zollfreien Freibetrag von 300 Euro für Reisende aus Nicht-EU-Ländern.

Die Behörden bestätigten, dass der Wert der Waren die Freigrenze um mehr als das Achtzigfache überschritt. Der Reisende gab zu, zollpflichtige Güter mitzuführen, behauptete jedoch, am vorherigen Grenzübergang keine Zollbeamten gesehen zu haben.

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Nach der Beschlagnahmung zahlte der Mann etwa 4.600 Euro an Einfuhrabgaben, bevor er seine Reise fortsetzen durfte. Die Behörden haben inzwischen ein Steuerhinterziehungsverfahren gegen ihn eingeleitet.

Der Fall wurde an das Hauptzollamt Karlsruhe weitergeleitet, um mögliche rechtliche Schritte zu prüfen. Die zollfreien Freimengen gelten in der Regel für Waren bis zu einem Wert von 300 Euro, wobei für stark besteuerte Güter wie Alkohol oder Tabak Ausnahmen gelten. Die Ermittlungen werden zeigen, ob weitere Strafen verhängt werden. Das Geständnis des Mannes, nicht deklarierte Waren mitgeführt zu haben, wird in das Verfahren einfließen. Die Zollbeamten erinnerten Reisende daran, alle Güter über der Freigrenze anzumelden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Quelle