11 May 2026, 04:17

Winterchaos in Deutschland: Wer zahlt bei Verspätung durch Schnee und Eis?

Gro├če Gruppe von Menschen, die mit Schirmen und Schildern auf der Stra├če unterwegs sind, bei einer Klimademonstration in Deutschland, mit Geb├Ąuden und einer Laterne im Hintergrund.

Winterchaos in Deutschland: Wer zahlt bei Verspätung durch Schnee und Eis?

Eisige Temperaturen, heftiger Schneefall und glatte Straßen behindern den Berufsverkehr in ganz Deutschland. Viele Arbeitnehmer kommen verspätet zur Arbeit – doch wer trägt die Kosten, wenn extremes Winterwetter den Arbeitsweg erschwert? Und welche Rechte und Pflichten gelten für Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen?

Nach deutschem Recht müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern keinen Lohn für ausgefallene Arbeitszeit zahlen, wenn diese aufgrund persönlicher Verspätungen nicht pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen. Die Paragrafen 275 und 326 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regeln, dass der Lohnanspruch entfällt, wenn Arbeitnehmer ihr Arbeitsziel nicht rechtzeitig erreichen. Dieses Prinzip, bekannt als „Verspätungsrisiko“, überträgt die Verantwortung für pünktliches Erscheinen auf die Beschäftigten.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Anders sieht es aus, wenn externe Umstände – wie extremer Schnee oder Eis – den Betrieb zwingen, vorübergehend zu schließen. In solchen Fällen behalten Arbeitnehmer ihren vollen Lohnanspruch, da die Störung auf betriebliche Risiken zurückzuführen ist, die außerhalb ihres Einflusses liegen. Die finanziellen Folgen trägt dann der Arbeitgeber.

Um Konflikte zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer ihren Vorgesetzten frühzeitig über mögliche Verspätungen informieren. Wiederholtes Zuspätkommen wegen schlechten Wetters kann zu Abmahnungen oder Lohnabzügen führen – insbesondere, wenn Beschäftigte keine zusätzliche Zeit für die Anfahrt eingeplant haben. Arbeitgeber dürfen in solchen Fällen unbezahlt gebliebene Stunden erfassen oder bei häufiger Verspätung aufgrund vorhersehbarer Wetterbedingungen den Lohn kürzen.

Die aktuelle Kältewelle unterstreicht, wie wichtig vorausschauende Planung im Winter ist. Wer seine Arbeitszeiten an die gefährlichen Bedingungen anpasst, verringert das Risiko von Lohnabzügen oder disziplinarischen Maßnahmen. Gleichzeitig müssen Unternehmen klar zwischen persönlichen Verspätungen und betrieblichen Störungen unterscheiden, wenn es um die Lohnfortzahlung geht.

Quelle