22 December 2025, 10:52

Weniger Anträge auf Elterngeld in Baden-Württemberg

Ein Baby unter einer Babywiege mit einem Warnaufkleber auf der linken Seite.

Weniger Anträge auf Elterngeld in Baden-Württemberg - Weniger Anträge auf Elterngeld in Baden-Württemberg

Weniger Anträge auf Elterngeld in Baden-Württemberg

Weniger Anträge auf Elterngeld in Baden-Württemberg

Weniger Anträge auf Elterngeld in Baden-Württemberg

  1. Dezember 2025, 10:02 Uhr

In Baden-Württemberg wurden 2025 weniger Anträge auf Elterngeld bewilligt als im Vorjahr. Bis Mitte Dezember erhielten 129.608 Eltern eine Zusage – im Vergleich zu 136.029 im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Auch die Gesamtauszahlungen gingen leicht zurück, von 1,07 Milliarden Euro im Vorjahr auf 1,06 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Der Rückgang der Anträge ist Teil eines größeren Trends: Während Väter 2024 noch 46,9 Prozent der bewilligten Ansprüche stellten, sank ihr Anteil in diesem Jahr auf etwa 35 Prozent. Dennoch gab es in einigen Städten weiterhin eine hohe Beteiligung von Vätern. Freiburg, Heidelberg und Tübingen verzeichneten sowohl einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Vätern, die Elterngeld beantragten, als auch eine hohe Zahl an Online-Anträgen.

Sozialminister Manne Lucha betonte die Bedeutung des Elterngelds für die Unterstützung von Familien. Das Elterngeld fördere eine gerechtere Verteilung der Kinderbetreuung zwischen den Eltern, so der Minister. Zudem ermögliche es Müttern, schneller in den Beruf zurückzukehren. Die Zahlen zeigen eine leichte, aber spürbare Verringerung der Nachfrage. Zwar blieb die ausgezahlte Gesamtsumme in etwa auf Vorjahresniveau, doch die Zahl der bewilligten Anträge sank um über 6.000.

Die aktuellen Daten belegen somit einen Rückgang sowohl bei den Anträgen insgesamt als auch bei der Beteiligung der Väter. Freiburg, Heidelberg und Tübingen bilden hier eine Ausnahme mit höheren Väterquoten und digitalen Antragsstellen. Das Land unterstreicht weiterhin die Rolle des Elterngelds bei der Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Berufstätigkeit.