19 March 2026, 14:27

Waldkirch diskutiert Schließung des Grundbuchamts – Digitalisierung macht's möglich

Alte Karte einer dicht bebauten Stadt mit nummerierten Parzellen und Text, am unteren Rand als zum Verkauf stehendes Land bezeichnet.

Waldkirch diskutiert Schließung des Grundbuchamts – Digitalisierung macht's möglich

Stadtrat von Waldkirch stimmt über Schließung des örtlichen Grundbuchamts ab

Der Stadtrat von Waldkirch wird in Kürze über die Schließung seines lokalen Grundbuchamts entscheiden. Der Beschluss folgt auf Jahre rückläufiger Nachfrage und steigender Verwaltungskosten. Falls die Schließung beschlossen wird, soll sie bis spätestens Juni oder Dezember 2026 in Kraft treten.

Noch im Jahr 2015 bearbeitete das Amt über 100 Grundbuchauszüge. Bis 2025 sank diese Zahl auf nur noch 37 Anträge. Jeder Antrag benötigt etwa 30 Minuten Bearbeitungszeit, doch die Stadt erhebt lediglich eine Gebühr von 10 Euro pro Anfrage. Mittlerweile stuft die Verwaltung den Service als wirtschaftlich nicht mehr tragbar ein.

Die Stadtverwaltung argumentiert, der Betrieb des Amtes belaste das Personal unverhältnismäßig stark. Die Handhabung sensibler Grundstücksdaten bringe zusätzliche bürokratische Hürden mit sich. Bürger können Grundbuchauszüge bereits seit Längerem online über das Amtsgericht Emmendingen beantragen, was den Bedarf vor Ort weiter verringert.

In ganz Baden-Württemberg wurden in den vergangenen fünf Jahren rund 20 vergleichbare Ämter geschlossen oder zusammengelegt. Digitale Alternativen wie das Landesportal "Grundbuch online" ermöglichen inzwischen den Fernzugriff. Zudem bieten zentralisierte Dienststellen in Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim weiterhin persönliche Beratung an.

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Die endgültige Entscheidung liegt beim Stadtrat, der am 25. März 2026 abstimmt. Bei einer Zustimmung müsste das Justizministerium die Schließung noch genehmigen. Der Service könnte dann entweder zum 30. Juni oder 31. Dezember desselben Jahres eingestellt werden.

Die Schließung würde die administrative Arbeitslast verringern und entbinde die Gemeinde von den mit dem Amt verbundenen Beamtenstellen. Künftig würden keine physischen Anträge mehr bearbeitet – die Bürger müssten vollständig auf digitale Lösungen oder zentrale Anlaufstellen ausweichen. Die Abstimmung im März wird zeigen, ob der Wandel vollzogen wird.

Quelle