15 March 2026, 20:27

US-Gericht stoppt Klage gegen Daimler wegen argentinischer Menschenrechtsvorwürfe

Ein aufgeschlagenes Buch mit rotem Rand auf weißem Hintergrund, das den Text 'Joint Resolution des Zweiten Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika' zeigt.

US-Gericht stoppt Klage gegen Daimler wegen argentinischer Menschenrechtsvorwürfe

Ein langjähriger Rechtsstreit zwischen argentinischen Klägern und dem deutschen Automobilhersteller Daimler AG hat in den USA ein Ende gefunden. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass das Unternehmen nicht in Kalifornien wegen angeblicher Menschenrechtsverletzungen in Argentinien verklagt werden kann. Die Entscheidung hing davon ab, ob Daimlers geschäftliche Verbindungen zu dem Bundesstaat stark genug waren, um eine Verhandlung dort zu rechtfertigen.

Im Mittelpunkt des Streits stand eine Klage, in der Daimler eine mittelbare Haftung für Handlungen vorgeworfen wurde, die von seiner argentinischen Tochtergesellschaft während der politischen Unruhen im Land in den 1970er- und 1980er-Jahren begangen worden sein sollen.

Die Kläger hatten ihre Beschwerde zunächst in Kalifornien eingereicht und argumentiert, dass die Daimler-Tochter Mercedes-Benz USA umfangreiche Geschäfte in dem Bundesstaat unterhalte. Diese Verbindung, so ihre Begründung, rechtfertige es, die Muttergesellschaft vor einem US-Gericht zur Verantwortung zu ziehen. Der Oberste Gerichtshof wies dieses Argument jedoch zurück und stellte klar, dass eine allgemeine Gerichtsbarkeit voraussetze, dass die Beziehungen eines Unternehmens zu einem Bundesstaat so kontinuierlich und systematisch seien, dass es dort "praktisch zu Hause" sei.

Das Urteil präzisierte, dass bloße erhebliche Umsätze in einem Bundesstaat nicht ausreichen, um eine allgemeine Gerichtsbarkeit zu begründen. Solche Fälle seien vielmehr in der Regel auf den Gründungsort eines Unternehmens oder seinen Hauptgeschäftssitz beschränkt. Diese Entscheidung setzt die Messlatte für künftige Klagen gegen ausländische Konzerne vor US-Gerichten höher – insbesondere dann, wenn das beanstandete Verhalten außerhalb des betreffenden Gerichtsstands stattgefunden haben soll.

Der Fall, bekannt als Daimler AG gegen Bauman, untersuchte, ob ein multinationaler Konzern in einem US-Bundesstaat für Handlungen verklagt werden kann, die in keinem Zusammenhang mit diesem Staat stehen. Die Schlussfolgerung des Obersten Gerichtshofs schützt Unternehmen davor, sich in jedem Bundesstaat, in dem sie geschäftlich aktiv sind, Klageverfahren stellen zu müssen, und schränkt damit die Möglichkeiten für Kläger ein, ausländische Unternehmen vor US-Gerichten zur Rechenschaft zu ziehen.

Rechtsexperten weisen darauf hin, dass das Urteil erhebliche Auswirkungen auf die anwaltliche Praxis hat. Es begrenzt die Fähigkeit von Klägern, ausländische Mutterkonzerne vor US-Gerichten zu belangen, es sei denn, die Verbindung des Unternehmens zu dem betreffenden Bundesstaat ist außergewöhnlich eng.

Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist die Klage der argentinischen Geschädigten gegen Daimler in Kalifornien endgültig gescheitert. Das Urteil unterstreicht, dass multinationale Konzerne nur in solchen US-Bundesstaaten verklagt werden können, in denen ihre Präsenz so tief verwurzelt ist, dass sie dort als "zu Hause" gelten. Diese Rechtsprechung wird künftige Fälle prägen, in denen es um ausländische Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften vor US-Gerichten geht.

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