07 February 2026, 22:38

Ulm setzt Frist für Neuankömmlinge zur Landtagswahl 2026

Ein Plakat mit einer Karte der Vereinigten Staaten in Blau-, Grün- und Gelbtönen, auf der der Text "Wähle für die Frauenwahlrecht" in fetter Schrift in der Mitte steht.

Ulm setzt Frist für Neuankömmlinge zur Landtagswahl 2026

Ulm hat eine Frist für Neuankömmlinge gesetzt, die an der bevorstehenden Landtagswahl in Baden-Württemberg teilnehmen möchten. Wer aus einer anderen Gemeinde des Bundeslandes in die Stadt zieht, muss seinen Wohnsitz bis zum 15. Februar 2026 umgemeldet haben. Ohne diesen Schritt werden sie nicht rechtzeitig in das Wählerverzeichnis Ulms aufgenommen und können somit nicht an der Wahl am 8. März teilnehmen.

Die Regelung gilt speziell für Personen, die zwischen dem 25. Januar und dem 15. Februar 2026 aus einer anderen baden-württembergischen Kommune nach Ulm gezogen sind. Sie müssen ihre Ummeldung bis zum Stichtag vornehmen, um ihr Wahlrecht für die Landtagswahl zu sichern. Wer dies versäumt, bleibt im Wählerverzeichnis der bisherigen Wohnortgemeinde eingetragen.

Neuzuzügler aus anderen Bundesländern können sich in Ulm nicht für die Wahl registrieren lassen. Das Wahlamt der Stadt hat klargestellt, dass nur Umzüge innerhalb Baden-Württembergs für dieses Verfahren infrage kommen.

Laut Stand vom 31. Dezember 2024 zählte Ulm 129.882 Einwohner. Aktuelle Zahlen, wie viele Menschen in den vergangenen fünf Jahren zu- oder weggezogen sind, liegen jedoch nicht vor.

Die Frist am 15. Februar ist für wahlberechtigte Ulmer verbindlich. Wer sie verpasst, kann an der Landtagswahl nicht teilnehmen. Die Behörden haben die Bürger aufgefordert, ihren Eintrag im Wählerverzeichnis rechtzeitig vor der Abstimmung zu überprüfen.