Trotz niedriger Zinsen: Bauern müssen 6-Prozent-Deckungsbeitrag zahlen
Enrico HerrmannTrotz niedriger Zinsen: Bauern müssen 6-Prozent-Deckungsbeitrag zahlen
Trotz niedriger Zinsen: Landwirte müssen 6-Prozent-Gewinnaufschlag zahlen
Der 6-Prozent-Gewinnaufschlag auf aufgelöste § 6b-Rücklagen ist verfassungskonform. Wie Landwirte auf das Urteil reagieren können.
- Dezember 2025
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den jährlichen Gewinnaufschlag von 6 % auf aufgelöste § 6b-Steuerrücklagen bestätigt. Das im März 2025 ergangene Urteil besagt, dass Landwirte die Abgabe selbst dann zahlen müssen, wenn sie die Mittel nicht reinvestieren. Der Fall betraf einen familiengeführten Agrar- und Forstwirtschaftsbetrieb, der seine Rücklagen ohne Reinvestition aufgelöst hatte.
Der BFH stellte klar, dass es sich bei dem 6-Prozent-Aufschlag nicht um einen herkömmlichen Zinsaufschlag handelt. Vielmehr gleicht er den Steuervorteil aus, der durch die Stundung der Zahlungen entsteht, wenn keine Reinvestition erfolgt. Zudem entschied das Gericht, dass der Satz nicht an aktuelle Marktbedingungen angepasst werden muss und auch in Niedrigzinsphasen als fester Prozentsatz bestehen bleiben kann.
Nach dem Urteil haben sich landwirtschaftliche Verbände und Steuerberatungsgesellschaften eingeschaltet, um Landwirte zu beraten. Der Deutsche Landwirtschaftsverlag (DLV) und der Bund Deutscher Landwirte (BDL) veröffentlichten gemeinsam mit Unternehmen wie der HLB Steuerberatungsgesellschaft detaillierte Leitfäden. Diese zeigen Strategien auf, um die Steuerlast zu verringern – etwa durch Stundungsmöglichkeiten, Verlustverrechnungen oder Investitionsabzüge. Experten raten Landwirten nun, § 6b-Rücklagen als Teil einer umfassenden Steuerstrategie zu planen. Die Zusammenarbeit mit Beratern kann helfen, das optimale Vorgehen zu modellieren, etwa den Zeitpunkt von Reinvestitionen oder die Nutzung von Steueranreizen. Ohne Reinvestition bleibt der 6-Prozent-Aufschlag für die gesamte Laufzeit der Rücklage eine dauerhafte Verpflichtung.
Die Entscheidung des BFH bedeutet, dass Landwirte § 6b-Rücklagen künftig besonders sorgfältig verwalten müssen, um unnötige Steuerkosten zu vermeiden. Wer Rücklagen ohne Reinvestition auflöst, muss jährlich den 6-Prozent-Aufschlag zahlen. Strategische Planung und professionelle Beratung sind nun entscheidend, um die finanziellen Auswirkungen zu minimieren.