06 February 2026, 16:55

Trauerakt für Süssmuth verzögert Prüfung des umstrittenen Heizungsgesetzes

Eine Zeichnung des Hauptsaals des Deutschen Parlaments in Berlin, Deutschland, mit einer Flagge oben drauf, begleitet von beschreibendem Text.

Aufgrund Staatsakt für verstorbene Rita Süssmuth: Karlsruhe verschiebt Verhandlung - Trauerakt für Süssmuth verzögert Prüfung des umstrittenen Heizungsgesetzes

Ein staatlicher Trauerakt für Rita Süssmuth, die ehemalige Bundestagspräsidentin und einflussreiche CDU-Politikerin, hat zur Verschiebung einer wichtigen Gerichtsverhandlung geführt. Süssmuth, die am Sonntag im Februar im Alter von 88 Jahren verstorben ist, wird am 24. Februar geehrt – dadurch verzögert sich die Prüfung des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch das Bundesverfassungsgericht bis zum 26. Februar.

Das Verfassungsgericht sollte ursprünglich klären, ob die Abgeordneten ausreichend Zeit hatten, um das Gebäudeenergiegesetz vor seiner Verabschiedung im September 2023 zu beraten. Im Mittelpunkt der Anhörung stehen verfahrensrechtliche Fragen, nicht der Inhalt des Gesetzes. Eine Entscheidung wird voraussichtlich nicht unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung am 26. Februar ergehen.

Die Verschiebung erfolgte, nachdem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier einen staatlichen Trauerakt für Süssmuth angesetzt hatte, an dem Vertreter aller Verfassungsorgane teilnehmen. Ihr Tod hat breite Anerkennung für ihr jahrzehntelanges Wirken in der deutschen Politik ausgelöst.

Das Gebäudeenergiegesetz, das vorsieht, dass neue Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, war von Anfang an juristisch umstritten. Der ehemalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte im Sommer 2023 einen Eilantrag gestellt, der die Abstimmung über das Gesetz vorübergehend stoppte. Mittlerweile hat die neue CDU/CSU-SPD-Koalition versprochen, das Gesetz vollständig zu ersetzen.

Laut dem Koalitionsvertrag von April 2025 soll das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgelöst werden. Der Entwurf verlagert den Fokus von der 65-Prozent-Regel für Erneuerbare auf umfassendere CO₂-Reduktionsziele und ermöglicht mehr Flexibilität durch Dämmung oder Photovoltaik. Fördermittel für den Heizungstausch bleiben bestehen, doch die strengen Vorgaben werden gelockert. Neun Monate nach Amtsantritt der Koalition sind die finalen Details jedoch noch nicht geklärt, da die Verhandlungen weiter andauern.

Die Entscheidung des Gerichts zur verfahrensrechtlichen Zulässigkeit des Gebäudeenergiegesetzes wird nun nach dem Trauerakt für Süssmuth erwartet. Unterdessen führt die Koalitionsregierung die Beratungen über den Ersatz des Gesetzes fort – ein fertiger Entwurf liegt bisher nicht vor. Das Ergebnis der Anhörung könnte den Zeitplan für die neue Regelung beeinflussen.