26 January 2026, 21:00

Stuttgarter Klinikapotheke siegt im Rechtsstreit um automatisierte Medikamentenausgabe

Eine Person wählt sorgfältig Fläschchen aus einer Schublade, die mit verschiedenen Arten von Fläschchen gefüllt ist, die wahrscheinlich für die Drogentests verwendet werden.

Stuttgarter Klinikapotheke siegt im Rechtsstreit um automatisierte Medikamentenausgabe

Apotheke des Stuttgarter Klinikums gewinnt Rechtsstreit um automatisiertes Medikamentensystem

Eine Krankenhausapotheke in Stuttgart hat einen juristischen Erfolg im Streit um ihr automatisiertes Medikamentenverteilungssystem errungen. Der Konflikt begann 2019, als die Aufsichtsbehörden auf eine abschließende Sichtprüfung jedes ausgegebenen Medikaments bestanden. Nun hat das Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden, dass das System ohne diesen manuellen Schritt betrieben werden darf.

Das Urteil markiert einen Wandel in der Regulierung von Krankenhausapotheken im Vergleich zu öffentlichen Apotheken. Gleichzeitig bestätigt es die Zuverlässigkeit des automatisierten Prozesses, der die Fehlerquote auf nur noch 0,027 Prozent gesenkt hat.

Die Apotheke des Stuttgarter Klinikums nutzt das KHT ApoStore Carryfix Pusher-System, eine automatisierte Lösung, die bis zu 40.000 Medikamentenpackungen lagert und ausgibt. Jedes Präparat wird anhand seiner Pharmazeutischen Zentralnummer (PZN) gescannt, um die Übereinstimmung mit der ärztlichen Verordnung zu gewährleisten. Zudem erfasst das System die Verpackungsmaße und verhindert so Fehlzuordnungen vor der Ausgabe.

2019 argumentierten die Behörden, eine abschließende Sichtkontrolle sei aus Sicherheitsgründen unverzichtbar. Die Apotheke widersprach und verwies auf ihre bereits damals geringe Fehlerquote von 0,058 Prozent, die sich später auf 0,027 Prozent verringerte. Seit Einführung des Systems gab es keine falschen Ausgaben mehr.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab der Apotheke zunächst recht, und der VGH bestätigte dieses Urteil. Die Gerichte wiesen darauf hin, dass Krankenhausapotheken – anders als öffentliche Apotheken – keine Medikamente direkt an Patienten abgeben. Diese Unterscheidung reduziere die Überwachungsanforderungen und erlaube mehr Flexibilität bei der Automatisierung.

Die Apotheke versorgt Krankenhäuser, Reha-Kliniken und Notdienste und bearbeitet täglich rund 3.000 Bestellpositionen. Das Urteil sichert ihren effizienten Arbeitsablauf, ohne die strengen Genauigkeitsstandards zu beeinträchtigen.

Mit der Entscheidung entfällt für die Apotheke des Stuttgarter Klinikums die Pflicht zur manuellen Sichtprüfung. Das automatisierte System wird weiterhin nach den bestehenden Protokollen betrieben – ohne dass es je zu Fehlausgaben gekommen wäre. Das Ergebnis könnte auch andere Krankenhausapotheken ermutigen, ähnliche Technologien einzuführen.