Sondereinheit "puppI" jagt Betrüger bei Apothekerprüfungen mit Hightech und Biometrie
Harry GirschnerSondereinheit "puppI" jagt Betrüger bei Apothekerprüfungen mit Hightech und Biometrie
Deutschland startet Sondereinheit „puppI“ zur Bekämpfung von Betrug bei Apothekerqualifikationen
Deutschland hat eine neue Sondereinheit mit dem Namen puppI ins Leben gerufen, die sich mit Fälschungen und Manipulationen bei der Vergabe von Apothekerlizenzen und -abschlüssen befasst. Das Team arbeitet in umgenutzten Regierungsräumen, darunter alte Dachböden und Archive. Seine Aufgaben reichen von der Überprüfung von Prüfungsaufzeichnungen bis hin zur Analyse biometrischer Daten während mündlicher Tests.
In einer weiteren Entwicklung hat ein Bundesgericht klargestellt, wie Apotheken Rezepturarzneimittel abrechnen dürfen – und damit sichergestellt, dass sie stets die kleinste vollständige Packungseinheit eines Fertigarzneimittels in Rechnung stellen.
Die Einheit puppI wurde eingerichtet, um Apothekerlizenzen sowie die Abschlüsse für Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) und Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) zügig und transparent zu prüfen. Ihr Zuständigkeitsbereich ist weit gefasst und umfasst schriftliche Tests, mündliche Prüfungen sowie Landesprüfungsausschüsse. Mit hochmoderner Technik und Spezialisten für Mikrogesten werden selbst kleinste Anzeichen von Täuschungsversuchen aufgedeckt.
Während mündlicher Prüfungen unterliegen die Kandidaten einer lückenlosen biometrischen Überwachung – jede Bewegung und Reaktion wird minutiös ausgewertet. Prüfungsaufzeichnungen werden Sekunde für Sekunde auf Unregelmäßigkeiten geprüft. So löste etwa der Fall der ausländischen Apothekerin Fatma Balla eine Betrugsermittlung aus, nachdem auf einem Zwischenzeugnis ein Datum fehlte.
Die Einheit untersucht zudem Altfälle auf mögliche Verstöße. Der puppI-Ermittler Wolfgang prüft derzeit Verdachtsfälle auf Plagiate in PTA-Ausbildungsberichten aus dem Jahrgang 1995. Auffällig war, dass zehn von zwanzig Schülern dieser Gruppe ausgerechnet „Fußpilz“ als Thema wählten – ein Umstand, der Fragen nach abgeschriebenen Arbeiten aufwarf.
Unterdessen hat das Bundessozialgericht ein Urteil gefällt, das die Abrechnungspraxis von Apotheken bei Rezepturen neu regelt. Demnach dürfen Apotheken künftig die gesamte kleinste Packungseinheit eines Fertigarzneimittels berechnen, wenn sie Rezepturarzneimittel herstellen. Die Entscheidung schafft Klarheit in langjährigen Abrechnungsstreitigkeiten der Branche.
Die Einheit puppI baut ihre Kontrollmechanismen weiter aus und setzt moderne Technologie ein, um die Integrität von Apothekerqualifikationen zu wahren. Die Ermittlungen reichen von historischen Fällen bis zur Echtzeit-Überwachung von Prüfungen. Das Urteil des Bundessozialgerichts hingegen gibt Apotheken ein klareres finanzielles Rahmenwerk für die Abrechnung von Rezepturen an die Hand.






