14 January 2026, 18:43

Schweizer betrügt Bundesagentur für Arbeit um 7.000 Euro – jetzt droht teure Rechnung

Eine detaillierte Schwarz-Weiß-Karte von Freiburg, Deutschland, mit Straßen, Gebäuden und Sehenswürdigkeiten, mit Textbeschriftungen.

Schweizer betrügt Bundesagentur für Arbeit um 7.000 Euro – jetzt droht teure Rechnung

Ein 44-jähriger Mann aus Neuchâtel in der Schweiz ist zu einer Geldstrafe von 16.200 Euro verurteilt worden, nachdem er die Bundesagentur für Arbeit in Freiburg um mehr als 7.000 Euro an Sozialleistungen betrogen hatte. Der Betrug flog auf, als Zollbeamte seine Finanzaktivitäten untersuchten, während er heimlich in der Schweiz arbeitete.

Der Mann hatte über einen Zeitraum von drei Monaten Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur in Freiburg beantragt und erhalten. In dieser Zeit war er jedoch in der Schweiz in einem bezahlten Arbeitsverhältnis tätig und verschwieg seine Einkünfte bewusst vor den Behörden.

Zollfahnder des Zollamts Lörrach leiteten Ermittlungen ein, nachdem die Arbeitsagentur den Verdacht auf Betrug gemeldet hatte. Ihre Untersuchungen bestätigten, dass der Mann trotz Bezug von Sozialleistungen einer Beschäftigung nachging. Die Staatsanwaltschaft Freiburg brachte den Fall vor Gericht, woraufhin das Amtsgericht Müllheim eine Strafe von 16.200 Euro verhängte. Die Arbeitsagentur kündigte zudem an, die zu Unrecht gezahlten Leistungen zurückzufordern. Weitere Einzelheiten zur gerichtlichen Entscheidung im Betrugsfall wurden nicht bekannt gegeben.

Der Mann muss nun die Geldstrafe zahlen und die 7.000 Euro an unrechtmäßig bezogenen Leistungen zurückerstatten. Der Fall zeigt, wie grenzüberschreitende Kontrollen der Erwerbstätigkeit Sozialbetrug aufdecken können. Die Behörden haben keine weiteren Angaben zu möglichen rechtlichen Konsequenzen gemacht.