Sachsen-Anhalts Selbstbestimmungsgesetz zeigt erste Erfolge nach einem Jahr
Enrico HerrmannSachsen-Anhalts Selbstbestimmungsgesetz zeigt erste Erfolge nach einem Jahr
Sachsen-Anhalts Selbstbestimmungsgesetz ist nun fast ein Jahr in Kraft
Seit November 2024 ermöglicht das Gesetz den Einwohner:innen, ihr rechtliches Geschlecht ohne aufwendige medizinische oder behördliche Prüfungen zu ändern. Bisher haben 976 Personen ihre amtlichen Eintragungen nach den neuen Regelungen aktualisiert.
Die Reform sollte den Prozess der Geschlechtsanpassung vereinfachen. Statt Gutachten vorlegen zu müssen, können Betroffene ihre Daten nun über ein unkompliziertes Verwaltungsverfahren anpassen. Laut dem Fachverband der Standesämter funktioniert das System insgesamt gut.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes gab es nur einen Verdachtsfall auf Missbrauch. Die Landesregierung bestätigte zudem, dass lediglich vier Personen ihre Geschlechtseintragung ein zweites Mal änderten. Nähere Angaben zu diesen Fällen wurden jedoch nicht dokumentiert.
Die Mehrheit der Antragstellenden sind Erwachsene. Der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler wies darauf hin, dass etwa 40 der 976 Antragssteller:innen minderjährig waren, wobei der Großteil den Eintrag von weiblich zu männlich änderte. Die genaue Zahl der Minderjährigen bleibt vertraulich.
Der Standesamtsverband schlägt mögliche Anpassungen des Gesetzes vor. Einer der Vorschläge sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als Mann eine Straftat begangen haben, fünf Jahre warten müssten, bevor sie ihr rechtliches Geschlecht erneut ändern dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz wird seit seiner Einführung stetig genutzt. Mit fast 1.000 bearbeiteten Änderungen und kaum Missbrauchsfällen scheint die Reform wie vorgesehen zu funktionieren. Aktuell werden mögliche Verfeinerungen diskutiert – etwa Wartefristen für bestimmte Antragstellende.






