08 May 2026, 08:17

OLG Frankfurt stärkt Ansprüche ehemaliger Stada-Aktionäre auf Nachzahlungen

Schwarzes und weißes Poster mit Betrugswarnung und Text "Carlsbad Spruud Salt" und begleitendem Logo.

OLG Frankfurt stärkt Ansprüche ehemaliger Stada-Aktionäre auf Nachzahlungen

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat in zwei aktuellen Verfahren zugunsten ehemaliger Stada-Aktionäre entschieden. Die Urteile sind Teil der anhaltenden Streitigkeiten um zusätzliche Entschädigungszahlungen nach der Übernahme des Unternehmens im Jahr 2017. Die damaligen Mehrheitseigner Bain Capital und Cinven haben ihren Anteil seitdem auf 31 Prozent reduziert.

Das OLG wies die Berufung der Nidda Healthcare zurück und bestätigte, dass Ansprüche auf Zusatzzahlungen nicht verjährt seien. Das Gericht urteilte, dass die bloße Kenntnis von Pressemitteilungen und Medienberichten nicht ausreiche, um die Ansprüche hinfällig zu machen. Ein Aktionär fordert nun fast 140.000 Euro zuzüglich Zinsen seit August 2017 ein.

In einem weiteren Fall erstritt eine in Luxemburg ansässige Vermögensverwaltungsgesellschaft ein Urteil, das ihr 8,15 Euro pro Aktie – insgesamt rund 4,7 Millionen Euro – zuspricht. Dies folgt einem früheren Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), der ebenfalls ehemalige Aktionäre in ihrem Anspruch auf weitere Ausgleichszahlungen unterstützte.

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Die Urteile sind Teil von 44 noch anhängigen Verfahren am OLG im Zusammenhang mit der Stada-Übernahme 2017. Bain Capital und Cinven stiegen im September nach acht Jahren aus ihrer Beteiligung aus; die Mehrheit von 68 Prozent übernahm die Beteiligungsgesellschaft CapVest Partners. Die Unternehmensführung hält die verbleibenden 1 Prozent.

Die Entscheidungen des OLG stärken die Position ehemaliger Stada-Aktionäre, die weitere Entschädigungen einklagen. Da noch 44 Fälle ungelöst sind, werden in den kommenden Monaten weitere Urteile erwartet. Diese werden darüber entscheiden, ob weitere Aktionäre höhere Ausgleichszahlungen aus dem Übernahmedeal von 2017 erhalten.

Quelle