Mercedes-Benz-Aktie: €150 Millionen Vergleich
Mercedes-Benz zahlt fast 150 Millionen Dollar zur Beilegung von Diesel-Abgasvorwürfen in den USA
Der Automobilkonzern hat sich bereit erklärt, nahezu 150 Millionen US-Dollar zu zahlen, um Vorwürfe im Zusammenhang mit manipulierten Dieselabgaswerten in den USA beizulegen. Im Mittelpunkt des Falls stand eine nicht offengelegte Software, die Abgaswerte während Prüfstandtests veränderte. Die Behörden warfen dem Unternehmen vor, dass die Fahrzeuge unter normalen Fahrbedingungen deutlich mehr Schadstoffe ausstießen.
Die Einigung betrifft rund 211.000 Diesel-Pkw der Baujahre 2008 bis 2016. Besitzer der betroffenen Modelle erhalten eine Entschädigung für ein verpflichtendes Software-Update.
Im Dezember 2025 einigten sich 48 US-Bundesstaaten, Puerto Rico und der District of Columbia mit dem Hersteller. Ermittlungen hatten ergeben, dass Mercedes-Benz Software eingesetzt hatte, um Abgastests zu manipulieren. Während die Fahrzeuge im Labor die Grenzwerte einhielten, stießen sie im realen Straßenverkehr das 30- bis 40-Fache der zulässigen Schadstoffmenge aus.
Im Rahmen der Vereinbarung erhalten die Halter der betroffenen Fahrzeuge jeweils 2.000 US-Dollar. Das Geld soll die Kosten für ein Software-Update decken, das die Emissionen auf die gesetzlich vorgeschriebenen Werte bringen soll. Trotz der finanziellen Belastung durch die Vergleichszahlung bestätigte das Unternehmen, sein Aktienrückkaufprogramm fortzuführen.
Unterdessen erhöht Mercedes-Benz in Indien aufgrund von Währungsschwankungen die Preise. Die erste Anpassung, begrenzt auf zwei Prozent, tritt im Januar 2026 in Kraft.
Die 150-Millionen-Dollar-Einigung beendet die langjährigen Vorwürfe wegen Abgasmanipulationen. Die Besitzer von 211.000 Fahrzeugen erhalten Ausgleichszahlungen für die notwendigen Software-Anpassungen. Die Entscheidung des Konzerns, die Aktienrückkäufe beizubehalten, deutet darauf hin, dass man trotz der Strafzahlung weiterhin auf die finanzielle Strategie setzt.
In Indien steht die bevorstehende Preiserhöhung im Zusammenhang mit allgemeinen wirtschaftlichen Herausforderungen und nicht mit der US-Vereinbarung.