14 December 2025, 06:58

Karlsruher Gericht kippt Georgiens Status als sicheres Herkunftsland

Ein Nahaufnahme eines Ausweises mit der amerikanischen Flagge und dem Text "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicheres Herkunftsland betrachtet werden - Karlsruher Gericht kippt Georgiens Status als sicheres Herkunftsland

Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicheres Herkunftsland gelten

Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicheres Herkunftsland gelten

Karlsruhe. Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Georgien nach EU-Recht nicht als sicheres Herkunftsland eingestuft werden darf. Der Verwaltungsgerichtshof Karlsruhe erklärte die aktuelle Einstufung für rechtlich fehlerhaft. Das Urteil reiht sich in ähnliche Entscheidungen anderer deutscher Städte ein, steht jedoch im Widerspruch zu einer früheren Position eines anderen Gerichts in diesem Jahr.

Ausgangspunkt der Entscheidung sind Klagen zweier georgischer Staatsbürger. Beide hatten Asylanträge gestellt, die abgelehnt wurden, und beantragten Flüchtlingsschutz – doch ihre Anträge scheiterten an mangelnden Beweisen. Dennoch kamen die Richter zu dem Schluss, dass die pauschale Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland gegen EU-Vorgaben verstößt.

In der Begründung verweist das Gericht auf zwei frühere Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Zudem wird kritisiert, dass die Einstufung die abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien nicht ausreichend berücksichtigt, wo die Verhältnisse von denen im Rest Georgiens abweichen. Diese Ungereimtheit führte dazu, dass das Gericht die Klassifizierung für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärte.

Das Karlsruher Urteil steht im Einklang mit einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom März, das zu einem ähnlichen Ergebnis kam. Allerdings hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf im April noch keine Bedenken gegen den Status Georgiens als sicheres Herkunftsland geäußert. In den veröffentlichten Urteilen, darunter auch der Beschluss vom 17. Juli 2025 aus Karlsruhe, werden keine konkreten Kläger namentlich genannt.

Aktuell führt Deutschland Georgien als sicheres Herkunftsland, was beschleunigte Asylablehnungen und Abschiebungen ermöglicht. Das jüngste Urteil stellt diese Praxis infrage und verlangt von den Behörden eine Neubewertung der Einstufung nach EU-Rechtsstandards. Die Konsequenzen könnten sich auf künftige Asylverfahren georgischer Staatsbürger auswirken.