HZA-LÖ: Zoll deckt über 60 Fälle illegaler Arbeit in der Ortenau-Region auf
Paula GumprichHZA-LÖ: Zoll deckt über 60 Fälle illegaler Arbeit in der Ortenau-Region auf
Hauptzollamt Lörrach – Offenburg: Zoll deckt über 60 Fälle illegaler Beschäftigung in der Ortenau auf
Vorspann Hauptzollamt Lörrach – Offenburg – Drei Ermittlungsverfahren des Hauptzollamts Lörrach und der Staatsanwaltschaft Offenburg … ▶ Weiterlesen
Veröffentlichungsdatum 18. Dezember 2025, 23:15 Uhr
Schlagwörter Wirtschaft, Finanzen, Banken-und-Versicherungen, Kriminalität-und-Justiz
Artikeltext Zwei Unternehmer in Baden-Württemberg sind wegen Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Pflichten zu Geldstrafen verurteilt worden. Ein Spediteur aus der Ortenau musste 9.800 Euro zahlen, weil er Sozialabgaben vorenthalten hatte, während ein Gastronom aus Kehl mit mehreren Bußgeldern für ähnliche Vergehen sowie illegale Beschäftigungspraktiken belangt wurde. Die Fälle gehen auf Ermittlungen von Zoll und Staatsanwaltschaft zurück, die Ende vergangenen Jahres abgeschlossen wurden.
Das Amtsgericht Offenburg verurteilte einen Logistikunternehmer aus der Ortenau, nachdem in 37 Fällen falsche oder fehlende Sozialversicherungsbeiträge festgestellt worden waren. Das Unternehmen wurde zur Zahlung von 9.800 Euro verurteilt. Der Fall war Teil von drei separaten Ermittlungsverfahren, die das Hauptzollamt Lörrach und die Staatsanwaltschaft Offenburg durchgeführt und bis Dezember abgeschlossen hatten.
In einem weiteren Fall wurde ein Gastronom aus Kehl mit 5.600 Euro bestraft, weil er in 23 Fällen pflichtige Sozialabgaben nicht abgeführt hatte. Zusätzlich verhängte das Gericht Bußgelder in Höhe von 2.000 Euro für die Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt und 1.500 Euro für nicht gemeldete Beschäftigung. Letzterer Fall hatte seinen Ursprung in einer Kontrolle im Gutachtal, wo Behörden einen ausländischen Arbeitnehmer ohne gültige Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltstitel vorfanden. Der Arbeitgeber hatte zudem versäumt, die Einstellung der Person zu melden oder sie wie gesetzlich vorgeschrieben anzumelden.
Die Urteile unterstreichen die konsequente Ahndung von Verstößen gegen Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht. Sowohl der Spediteur als auch der Gastronom mussten insgesamt Strafen von über 17.000 Euro zahlen. Die Behörden bestätigten, dass alle Ermittlungen noch vor Jahresende abgeschlossen wurden.