Hubigs Reform soll Kinder vor häuslicher Gewalt besser schützen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat neue Maßnahmen vorgeschlagen, um Kinder besser vor den Folgen häuslicher Gewalt zu schützen. Der Reformentwurf sieht vor, dass Familiengerichte stärkere Befugnisse erhalten, um den Kontakt zwischen gewalttätigen Elternteilen und ihren Kindern einzuschränken oder ganz zu untersagen. Ziel ist es, Opfer wirksamer zu schützen und weitere Schäden in Fällen von familiärer Gewalt zu verhindern.
Nach geltendem Recht müssen Familiengerichte bei Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht bereits häusliche Gewalt berücksichtigen. Hubigs Vorstoß geht jedoch weiter: Richter sollen künftig temporäre oder dauerhafte Kontaktverbote verhängen können, wenn die körperliche Sicherheit der Opfer bedroht ist. Je nach Einzelfall könnten Gerichte auch weniger weitreichende Maßnahmen anordnen, etwa begleitete Umgangskontakte.
Das Justizministerium betont, dass es keine pauschalen Kontaktverbote geben werde. Stattdessen soll jedes Verfahren individuell von den Familiengerichten geprüft werden. Die Reform ist Teil einer umfassenderen Initiative, um den Schutz im Familienrecht zu stärken.
Falls der Entwurf verabschiedet wird, erhalten Richter klarere Handlungsmöglichkeiten, um in Fällen von häuslicher Gewalt einzugreifen. Im Mittelpunkt steht dabei der Schutz von Kindern und Opfern, wobei Entscheidungen weiterhin im Einzelfall getroffen werden sollen. Der Vorschlag wird nun als Teil des Reformpakets des Justizministeriums weiterverfolgt.






