10 May 2026, 06:18

Hubig will Feminizide als Mord bestrafen – Reform des Strafrechts geplant

Gelbliches historisches Dokument mit der Überschrift "Tribunal Révolutionnaire", das Urteilsverkündungen in Frankreich beschreibt, geschrieben in Schreibschrift.

Hubig will Feminizide als Mord bestrafen – Reform des Strafrechts geplant

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Änderungen im Strafgesetzbuch vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte schärfer zu ahnden. Mit der Reform sollen Straftaten, die aus geschlechtsspezifischen Motiven begangen werden, konsequent als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden.

Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen oder Kontrollzwang bereits als Mord verfolgt werden. Dennoch enden einige Fälle weiterhin mit der milderen Anklage wegen Totschlags. Diese Regelungslücke hat zu Forderungen nach einer Reform geführt, da nur bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich ist.

Hubigs Vorschlag zielt darauf ab, das Gesetz zu präzisieren, indem geschlechterbasierte Tötungen ausdrücklich in den Mordparagrafen aufgenommen werden. Tötet jemand eine Frau allein wegen ihres Geschlechts, könnte dies künftig als Mord gewertet werden. Die Änderung würde die bestehenden Schlupflöcher schließen, durch die solche Verbrechen derzeit oft nur als Totschlag – mit deutlich geringeren Strafen – geahndet werden.

Der Vorstoß der Ministerin folgt einer wachsenden Besorgnis über Feminizide – also Tötungsdelikte, bei denen das Geschlecht das Hauptmotiv darstellt. Durch eine klarere gesetzliche Definition will die Regierung sicherstellen, dass solche Gewaltverbrechen konsequent härter bestraft werden.

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Die geplante Novelle würde den Mordparagrafen um geschlechtermotivierte Tötungen erweitern. Dadurch wäre gewährleistet, dass solche Fälle mit der höchsten Strafverfolgungsstufe geahndet werden. Eine lebenslange Freiheitsstrafe wäre dann möglich – eine angemessene Konsequenz angesichts der Schwere dieser Verbrechen.

Quelle